Schutz vor wettbewerbswidrigem Verhalten bei Transaktionen zwischen der EU und Südkorea

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Die Republik Korea und die Europäische Union verfügen über umfassende Wettbewerbsregeln und -behörden, die für eine effektive Rechtsdurchsetzung ausgestattet sind. Neben dem seit 2011 geltenden Freihandelsabkommen (FTA) gibt es auch ein weniger bekanntes Wettbewerbsabkommen, das sich auf die Wettbewerbspolitik beider Parteien auswirkt, einschließlich der nationalen Wettbewerbsrechte der EU-Mitgliedstaaten.


Beide Abkommen betreffen zentrale Themen des Wettbewerbsrechts und Kartellrechts wie Kartelle, Missbrauch marktbeherrschender Positionen und Unternehmenszusammenschlüsse. Das FTA enthält zudem erstmals Regelungen zu Subventionen auf bilateraler Ebene.


Wettbewerbsbeschränkende Praktiken im FTA


Artikel 11 des FTA verbietet ausdrücklich wettbewerbsbeschränkende Praktiken, die den Handel zwischen den Vertragsparteien beeinträchtigen, darunter:


  • Kartelle und abgestimmte Verhaltensweisen
  • Missbrauch marktbeherrschender Positionen
  • Unternehmenszusammenschlüsse, die den Wettbewerb erheblich behindern.

Auch öffentliche Unternehmen müssen sich an diese Regeln halten, solange dadurch ihre besonderen Aufgaben nicht behindert werden.

Rechtsdurchsetzung und Streitbeilegung

Das FTA ermöglicht die Durchsetzung von Rechten und die Beilegung von Streitigkeiten durch ein formelles Verfahren, das zu einer verbindlichen Schiedsentscheidung führen kann. Allerdings gilt der Streitbeilegungsmechanismus nicht für Wettbewerbsfragen; hier greift nur das Wettbewerbsabkommen, das auf Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen der EU und Korea setzt.

Europäische Unternehmen, die von wettbewerbswidrigem Verhalten betroffen sind, können jedoch gemäß Artikel 11.7 FTA Konsultationen zwischen den Vertragsparteien anstoßen, um Handelsfragen zu klären. Während Unternehmen selbst keine Parteistellung in diesen Verfahren haben, können sie über die Trade Barrier Regulation (Handelshemmnis-Verordnung) der EU ein Verfahren einleiten, falls Korea seine Verpflichtungen nicht einhält.

Subventionen

Im Bereich der Subventionen greift bereits der WTO-Streitbeilegungsmechanismus, sodass Streitigkeiten vollumfänglich behandelt werden können.

Weitere Informationen unter shb-law.at


Rechtsanwalt Wettbewerbsrecht & Asien

Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. unterstützt Sie zu allen Fragen des Wettbewerbsrechts, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem EU-Korea Freihandelsabkommen.

Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine spezifische Rechtsberatung dar. Die hier bereitgestellten Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, können jedoch eine individuelle Beratung durch einen qualifizierten Anwalt nicht ersetzen. Da sich die Rechtslage fortlaufend ändern kann, ist es bei konkreten Anliegen wichtig, rechtlichen Rat einzuholen. Nur eine persönliche Beratung kann die Besonderheiten Ihres Falles angemessen berücksichtigen.



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