Schwarzgeldabrede bei Grundstücksverträgen

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Schwarzgeldabrede bei Grundstücksverträgen führt nicht zur Nichtigkeit des Vertrages



Sollten Sie mit Ihrem Vertragspartner in einem Grundstückskaufvertrag mündlich einen niedrigeren als eigentlich geschuldeten Kaufpreis vereinbart haben und zahlt der Käufer tatsächlich einen höheren Kaufpreis als der notariell beurkundete, führt diese sog. Schwarzgeldabrede zu steuer- und möglicherweise strafrechtlichen Konsequenzen. Keine der Parteien kann sich aber im Nachgang nicht auf die Nichtigkeit des Vertrages berufen, um die Mehrkosten, die aus den Steuernachzahlungen etc. entstehen, abzufangen. Allein aufgrund der Schwarzgeldabrede kann der Vertrag damit nicht widerrufen und rückgängig gemacht werden, es sei denn, einziger Zweck des Vertrages war die beabsichtigte Steuerhinterziehungsabsicht, was von demjenigen zu beweisen wäre, der sich darauf beruft und hätte im Gegenzug sicherlich weitergehend strafrechtliche Konsequenzen.

Daraus dürfte folgen, dass für den Fall, dass die Schwarzgeldzahlung aufgedeckt wird und der Zweck des Kaufvertrages, nämlich das Grundstück zu einem niedrigeren als möglicherweise marktüblichen Preis zu erwerben, nicht vollständig erreicht wird und aufgrund der drohenden Steuernach- und/oder Strafzahlungen die Kosten in die Höhe treiben. Mit dem Begehren, den Vertrag aus diesem Grund rückabzuwickeln wird nach dieser BGH-Entscheidung aus dem März 2024 jedoch ins Leere gehen. Die Gerichte werden sich an dieser wegweisenden Entscheidung orientieren und in ähnlich gelagerten Fällen entsprechende Entscheidungen treffen. 



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