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Schwerbehinderung (GdB 50) bei somatoformer Schmerzstörung und Wirbelsäulenleiden

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In der sozialrechtlichen Praxis ist ein Hauptstreitpunkt die Erhöhung des Grades der Behinderung (GdB) von 30 oder 40 auf 50. Ab einem Grad der Behinderung von 50 wird von Schwerbehinderung gesprochen. Es ergeben sich eine Reihe von Verbesserungen des Alltags. Auch knüpfen andere Rechtsgebiete an die Eigenschaft „Schwerbehinderung“ an. So kann bei Schwerbehinderung beispielsweise ein früherer Rentenbeginn beansprucht werden.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) hat mit Urteil vom 12.04.2019, – Az. L 11 SB 237/17 – zu der Frage der Bildung des Gesamtgrades der Behinderung Stellung bezogen:

„(…) Der bestandskräftig festgestellte GdB von 40 ist wegen des Hinzutretens eines psychischen Leidens mit einem Einzel-GdB von 30 auf 50 zu erhöhen. Dies ergibt sich aus dem schlüssigen und nachvollziehbaren Gutachten des Sachverständigen Dr. T. Danach ist hier gemäß Teil B Nr. 3.7 der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung von einer stärker behindernden Störung mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit auszugehen, die mit einem Einzel-GdB von 30 zu bewerten ist. (…)“

Ergänzungen des Anwalts für Sozialrecht:

Es darf nicht übersehen werden, dass die Erhöhung des GdB von 30 oder 40 auf 50 eine erhebliche Hürde darstellt. Wegen der sich deutlich verändernden Rechtsstellung des Antragstellers fordern die Gerichte für einen Grad 50 erhebliche Beeinträchtigungen der Lebensführung.

Im vorliegenden Fall hatte die Behörde eingewandt, dass die Beeinträchtigungen der Klägerin nicht so gravierend seien. Die Klägerin hatte ihre berufliche Tätigkeit ohne Arbeitsplatzprobleme ausgeübt, verfügte über eine stabile Beziehung und konnte eine gute soziale Einbindung nachweisen. Das LSG verwies demgegenüber auf die nachgewiesene sehr intensive Behandlung der Erkrankungen. So war die Klägerin u. a. in psychotherapeutischer Behandlung mit wöchentlichen Konsultationen und hatte eine manuelle Therapie, Injektionsbehandlungen mit Cortison, intermittierend Krankengymnastik, physikalische Anwendungen, Reha-Sport zur Anwendung gebracht. Gerade wenn der Arbeitsplatz weiterbesteht, sollte sehr sorgfältig darauf geachtet werden, dass alle Beeinträchtigungen auch von ärztlicher Seite dokumentiert werden. 

Es wird fachkundige Unterstützung von spezialisierten Anwälten dringend angeraten. 

Wir helfen Ihnen gerne – bundesweit! 


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