Schwiegerkinder

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Manfred und Frauke sind mit ihren Schwiegerkindern Thomas und Sabine „zufrieden“. Sie gehören zur Familie. Aber natürlich gibt es hier und da einmal Meinungsverschiedenheiten, Sticheleien und manchmal muss sich auch Frauke einen Schwiegermutterwitz von Thomas anhören. Das gehört in einer vernünftige Familie schließlich dazu. 


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„ ..... Maaaanfred ...., ruft Frauke und sie fährt fort:  „ ..... Du weißt, dass ich Sabine (Anm. der Red.: das ist die Schwiegertochter) sehr gern habe. Aber Lisbeth, meine beste Freundin, hat beobachtet, dass Sabine gestern mindestens 2 Stunden im VIP (Anm.: teuerste Modeboutique vor Ort) die verschiedensten Röcke, Hosen und Hüte ausprobiert hat. Und unser Sohn arbeitet jeden Tag mindestens 10 Stunden. Manfred, dazu musst auch du mal was sagen.“  Als erfahrener Ehemann weiß Manfred natürlich, dass jetzt sehr viel Fingerspitzengefühl gefordert ist. Und weil er auch weiß, dass eine Ehe dann glücklich ist, wenn sie ein bisschen blind und er ein bisschen taub ist, stellt er erst einmal auf Durchzug (wohlwissend, dass der Effekt nur kurzfristig ist). Frauke wiederholt sich.

Dann es kommt zu einem guten Gespräch zwischen den beiden und in diesem Rahmen wird gemeinsam die Feststellung getroffen, dass Schwiegertochter Sabine ja (wahrscheinlich) einmal die Erbin von Sebastian sein wird, sollte Sebastian vor Sabine sterben; entweder als gesetzliche Erbin oder wegen eines Berliner Testaments der beiden. Und damit stellt sich die Frage, ob und inwieweit davon auch das Vermögen betroffen sein soll, das Sebastian einmal von Manfred und  Frauke erben wird. Soll die Schwiegertochter Sabine für den Fall des Todes von Sebastian wirklich einmal das Haus von Manfred und Frauke (oder die Hälfte daran in Erbengemeinschaft mit Theresa (der Tochter von Schwägerin) bekommen, oder ist das eher wenig sinnvoll? Oder soll man die Schwiegerkinder gleich mit bedenken?)

Fragen, liebe Leser, die wir täglich mit unseren Mandanten erörtern. Dazu laden wir auch Sie ein.

Übrigens: Der Vater von Grace Kelly, ein vermögender Geschäftsmann, hatte drei Töchter und drei Schwiegersöhne. In seinem Testament bedachte er seine drei Töchter. Zugunsten seiner Schwiegersöhne gab er folgende Ehrenerklärung ab:  „Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich gegen Schwiegersöhne bin; wenn sie der richtige Typ sind, werden sie für sich selbst und Ihre Familie sorgen. Was ich meinen Töchtern hinterlasse, wird helfen, die Rechnungen der Modeboutique zu bezahlen, die ganz beträchtlich sein können.“ Und weiter sorgte er vor, dass von ihm stammendes Vermögen ohne Umweg über die Schwiegersöhne direkt von den Töchtern zu den Enkelkindern geht. Das sollten auch Sie überlegen; mit uns zusammen!


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Foto(s): Matthias Krayer

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