SEB Immoinvest: Anleger erhalten am 29.06.2012 erste Ausschüttung nach der Auflösung

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Es ist soweit: Die erste Ausschüttung nach der Auflösung des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest wird an die Anleger ausgezahlt. Am Freitag, den 29.06.2012 werden je Anteil 10,25 Euro überwiesen. Rund 6 % dieser Auszahlung müssen laut SEB Asset Management versteuert werden. Nach dieser Auszahlung werden die Anleger auf die nächste, turnusgemäße Ausschüttung ein halbes Jahr warten müssen. Deren Höhe orientiert sich an den Erlösen der jetzt anstehenden Immobilienverkäufe durch das Management des SEB Immoinvest.

Welche Alternativen gibt es für Anleger, trotz der ersten, für die Anleger erfreulichen Auszahlung nicht an der jahrelangen Abwicklung teilnehmen möchten? Zum einen können Anleger ihre Anteile des SEB Immoinvest trotz der Abwicklung weiterhin an der Börse verkaufen. Hierbei müssen sie allerdings einkalkulieren, dass sich der Kurs der Anteile momentan unter dem Ausgabepreis bewegt, sodass Verluste augenblicklich unvermeidbar sind. Auch werden bei einem Börsenverkauf Gebühren fällig, die ebenfalls bedacht werden müssen.

Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern, die weder an der Abwicklung teilnehmen möchten noch an der Börse verkaufen möchten, verschiedene Alternativen aufzeigen. Zum Beispiel kann für Klagen auf Schadensersatz gegen die Banken oder Berater das individuelle Anlageberatungsgespräch überprüft werden. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll und Kollegen hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem SEB Immoinvest und deren speziellen Problematiken. Die Kanzlei reichte bereits Klagen für Anleger des SEB Immoinvest bei Gericht ein, da in den vielen der Kanzlei vorliegenden Fällen sehr oft Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bestehen. Es gibt bereits verschiedene Gerichtsurteile, die Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen Falschberatung zusprechen. Darüber können Anleger des SEB Immoinvest sich einer Interessengemeinschaft anschließen, um gemeinsam gegen die Fondsgesellschaft vorgehen zu können.

Weitere Informationen über die Interessengemeinschaft befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen. Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie bei uns. Sie wissen danach, was Sie tun können. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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