SEB Immoinvest - Fonds wird aufgelöst!

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Wie die Stiftung Warentest in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, wird der Fonds nun aufgelöst. Der Fonds hatte am 07.05.2012 für einen Tag geöffnet, um die Reaktion der Anleger und damit deren Vertrauen in den Fonds  zu testen. Dieses war allerdings nicht sehr groß gewesen. Fast zwei Milliarden Euro an flüssigen Mitteln haben nicht ausgereicht, alle Rückgabewünsche von Anlegern zu erfüllen. Wie die Fondsgesellschaft mitteilte, hätten die aufgelaufenen Anteilsrücknahmen die Liquidität des Fonds „deutlich überstiegen".

Die Fondsgesellschaft hat daher beschlossen, den Fonds aufzulösen. Das Management muss die Immobilien des SEB ImmoInvest nun verkaufen und an die Anleger auszahlen. Das soll bis Ende April 2017 erfolgen. Damit lässt sich die SEB länger Zeit als die anderen offenen Immobilienfonds, die bisher abgewickelt wurden. Immerhin müssen aber 132 Immobilien verkauft werden, was natürlich entsprechend Zeit in Anspruch nimmt.

Eine erste Auszahlung an die Anleger in Höhe von 20 % des Fondsvermögens soll bereits im Juni 2012 erfolgen. Danach soll halbjährlich weiter ausbezahlt werden. Nach Bekanntgabe der Auflösung fiel der Kurs des SEB ImmoInvest an der Börse Hamburg bis auf rund 33,50 Euro und lag damit um mehr als 30 Prozent unter dem von der Fondsgesellschaft angegebenen Rücknahmepreis von 51,26 Euro.

Anleger, die ihr Geld dringend benötigen, können die Fondsanteile trotz der nunmehr beschlossenen Auflösung weiter über die Börse verkaufen, allerdings mit Verlust. Ob die Teilnahme an der Abwicklung hier das „bessere Geschäft" ist, lässt sich aber schwer sagen.

Anleger, die in den SEB ImmoInvest - oder andere offene Immobilienfonds - investiert haben, sollten diese kritische Situation dazu nutzen Ihr Engagement zu überdenken. Häufig bieten sich gute Ansatzmöglichkeiten einer Rückabwicklung an. Aus Gesprächen mit zahlreichen von uns vertretenen Mandanten die im SEB Immoinvest oder vergleichbaren offenen Immobilienfonds (KanAm, DEGI International) engagiert sind, wissen wir, dass bei der Vermittlung der Fonds häufig gegen Beratungs- und Aufklärungspflichten verstoßen worden ist. So wurde oftmals nicht über die Gefahr einer Schließung oder gar Rückabwicklung des Fonds und über an die Bank gezahlte Provisionen (sog. „Kick-Backs") aufgeklärt. Anleger, die ihre Fondsanteile ab 2009 erworben haben, hätten zudem über die generelle Krise der offenen Immobilienfonds im Zuge der Finanzkrise und bereits erfolgte Schließungen (z. B. bei Degi International) informiert werden müssen.

Die Anleger sollten daher von einem im Kapitalmarktrecht versierten Anwalt die Möglichkeiten einer Rückabwicklung prüfen lassen. Die Kanzlei KKWV vertritt zahlreiche Anleger der betroffenen Fonds und hat Erfahrung sowohl in der außergerichtlichen als auch gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Bezüglich der Verjährung ist zu beachten: Für Anteile, die nach dem 01.01.2002 erworben wurden, gilt die allgemeine kenntnisabhängige 3-jährige Verjährungsfrist des § 195 BGB. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anleger Kenntnis von dem Umständen der Falschberatung erhalten hat, zu laufen. Bei Erwerb der Fonds über Banken und Sparkassen ist aber, wenn die Käufe vor dem 04.08.2009 erfolgt sind, die spezielle Verjährungsfrist des § 37a WpHG a. F. zu beachten. Diese stellt auf das Kaufdatum ab. Das bedeutet, dass hier je nach Erwerbszeitpunkt spätestens zum 04.08.2012 eine Verjährung der Ansprüche eintritt.

Kurzprofil: KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht vertritt bundesweit die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt der Tätigkeit.

Ansprechpartner in der Kanzlei ist Herr Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki.


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