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SEB ImmoInvest - Handlungsalternativen für betroffene Anleger

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Bis zum Abschluss der Abwicklungsphase (Frühjahr 2017) des Immobilienfonds SEB ImmoInvest wird noch viel Zeit vergehen.

Nach Eröffnung der Abwicklungsphase erhielten die Anleger bislang insgesamt rund ein Fünftel des von ihnen eingebrachten Kapitals wieder zurück. Weitere Auszahlungen sind für Dezember 2012 geplant. Nach Angaben des Fondsmanagement werden diese jedoch geringer ausfallen als die vergangenen Auszahlungen im Juni.

In welcher Höhe die Anleger ihr eingesetztes Kapital nach der Abwicklungsphase wieder sehen werden, ist ungewiss und bleibt abzuwarten.

Für viele Anleger stellt sich die berechtigte Frage, wie es weiter geht.

Anleger, die nicht an der langwierigen Abwicklungsphase teilnehmen möchten und den entstehenden Schaden nicht einfach hinnehmen wollen, können Schadensersatzansprüche gegen das beratende Bankinstitut und/oder die Kapitalanlagegesellschaft geltend machen.

Es bestehen nämlich durchaus Erfolgsaussichten auf Schadensersatz wegen Falschberatung oder wegen eventuell fehlerhafter Angaben im Prospekt.

Die Beteiligung am Immobilienfonds SEB ImmoInvest wurde vielen Anlegern als Ersatz für Festgeldanlagen angepriesen. Die zum Teil erheblichen Abwertungen offener Immobilienfonds haben allerdings erhebliche Risiken in Bezug auf Wertverluste aufgezeigt. Auslöser für die Abwertungen waren Neubewertungen der Fondsimmobilien. Diese Art von Wertverlusten gibt es bei Festgeldanlagen nicht. Festgeldanlagen bei deutschen Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind durch den Einlagensicherungsfonds geschützt. Wenn in der Beratung nicht auf das Risiko von Wertverlusten hingewiesen wurde bzw. eine Anlage am Immobilienfonds SEB ImmoInvest als Alternative zur Festgeldanlage empfohlen wurde, könnte die beratende Bank schadenersatzpflichtig sein.

Zudem lässt sich immer wieder beobachten, dass Bankinstitute Rückvergütungen, die sie aufgrund der Fondsvermittlung erhalten haben (sog. „Kick-backs"), gegenüber dem Anleger verschwiegen haben. Sollte dies in Ihrem Fall zutreffen, könnten dadurch nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Schadensersatzansprüche ausgelöst worden sein, sog. „Kick-back"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

Zu beachten ist die Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche, die unter gewissen Umständen schon drei Jahre nach Erwerb der Fondsanteile eintritt. Zögern Sie deshalb nicht, Rechtsrat einzuholen. Anleger, die sich im Zusammenhang mit Immobilienfonds falsch beraten fühlen, sollten sich daher frühzeitig an eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei wenden, um mögliche Ansprüche prüfen zu lassen.

Betroffenen Anlegern ist zu empfehlen, mögliche Ansprüche durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.

SH Rechtsanwälte ist auf das Kapitalanlagerecht. Unser Team aus Rechtsanwälten und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt bundesweit geschädigte Anleger des Fonds SEB ImmonIvest. Wir stehen auch Ihnen in allen Fragen rund um Ihre Kapitalanlage gern zur Verfügung. Vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin.

SH Rechtsanwälte

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