Senec Speicher betroffen? Anwalt ​informiert über Rechtslage

  • 1 Minuten Lesezeit

Der Hersteller von Stromspeicheranlagen Senec aus Leipzig kommt aus der negativen Berichterstattung seit den Bränden diverser Stromspeicheranlagen nicht mehr heraus.

Hintergrund sind Brände und Probleme von Stromspeicheranlagen der Leipziger Firma. Nach unseren Feststellungen und Informationen  sind dabei die Speicher des Typs SENEC.home V2 und V3 betroffen.

Stromspeicher waren hiebei unter anderem im Frühjahr 2022 in Brand geraten. Durch Software-Updates und den Austausch von Modulen versuchte Senec die Probleme zu beheben. Aber auch nach mehr als einem Jahr klagen Kunden im Internet weiter über Probleme wie reduzierte Speicherkapazitäten.  

Zahlreiche Kunden lassen sich von den weiter erfolgenden Verlautbarungen der Leipziger Firma nicht mehr hinhalten und fragen die, auf Verbraucherschutz spezialisierte, Anwaltskanzlei Eser (18 Jahre Praxiserfahrung) nach rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.


Rechtliche Handlungsmöglichkeiten?


Bei der Veräußerung einer mangelhaften Sache stehen Käufern hierbei grundsätzlich Rechte und Ansprüche nach dem Gewährleistungsrecht zu.

Danach hat der Käufer im Falle eines Sachmangels potentiell folgende Rechte:

  • Nacherfüllung, bestehend aus: Reparatur (Nachbesserung) oder Umtausch (Nachlieferung)
  • anteilige Kaufpreiserstattung (Minderung)
  • vollständige Kaufpreiserstattung gegen Rückgabe der Kaufsache (Rücktritt)
  • Ausgleich von Folgekosten und entgangenem Gewinn (Schadensersatz)
  • Ersatz vergeblicher Aufwendungen

Daneben können aber auch Ansprüche auf Rückabwicklung in Form des Widerrufs bestehen.

Auch gegen den Hersteller selbst können Ansprüche aus dem sogenannten Garantievertrag bestehen.

Kostenfreier Erstcheck

Wir vertreten mittlerweile bundesweit zahlreiche betroffene Senec-Kunden und bündeln die Interessen der geschädigten Käufer. 

Als langjährige Verbraucherschutzkanzlei (18 Jahre)

unterstützen wir Sie gerne - egal wo Sie wohnen! Wir können alle Beratungen auch per Telefon durchführen. Nutzen Sie jetzt eine kostenlose telefonische Erstberatung die sie auch ganz einfach online buchen können.

Gratis Erstberatung anfordern! Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg bestimmen. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung ab.


Wir übernehmen auch die Korrespondenz mit einer bestehenden Rechtsschutzversicherung.


Foto(s): Rechtsanwalt Eser


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Kemal Eser

Beiträge zum Thema