Sensationsurteile im VW-Abgasskandal – 20 % Schadensersatz vom Kaufpreis und Ersatz der Folgeschäden

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Das Landgericht Arnsberg hat mit Urteil vom 13.04.2018 die Volkswagen AG grundsätzlich zum Schadenersatz für alle Schäden, die aus der Manipulation des Fahrzeugs VW Sharan durch die Beklagte resultieren, verurteilt.

Weiterhin wurde die Volkswagen AG verurteilt, einen Wertminderungsbetrag i. H. v. 20 % vom Kaufpreis zu bezahlen. Das Landgericht Arnsberg sah das Fahrzeug im Zeitpunkt der Übergabe als mangelhaft an und schätzte den Minderwert des Fahrzeugs auf 20 % vom Kaufpreis.

Auch die Landgerichte Koblenz, Regensburg, Nürnberg-Fürth und Bayreuth haben in rascher Folge die VW AG im Grundsatz dazu verurteilt, die jeweiligen Pkw zurückzunehmen und unter Abzug der Nutzungsentschädigung den Kaufpreis zurückzuerstatten.

Die Zeit ist reif!

Die Urteile gegen die VW AG häufen sich nicht nur in Bayern. Im Grundsatz hat sich der Wind gedreht und die Gerichte haben eingesehen, dass sie die Verbraucher stärker schützen müssen. Wer jetzt nicht gegen die VW AG, egal ob mit oder ohne Software-Update, vorgeht, geht ein großes Risiko ein, seine Rechte und Chancen aufgrund der kommenden Verjährung endgültig zu verlieren.

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch. Sämtliche hier angesprochenen Urteile wurden in jüngster Zeit durch die Rechtsanwaltskanzlei KMP3G aus München erzielt.

Es ist davon auszugehen, dass jede eingereichte Klage zu einem positiven Ergebnis für den Verbraucher führen wird. Auf diesem Wege sollte nun jeder Verbraucher zu seinem Recht kommen und sich von dem ungeliebten und von deutlichem Wertverfall betroffenen Diesel lösen können.

Wehren Sie sich!

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen die Autokonzerne vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkws bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen, um so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Ansprüche verjähren abschließend im Jahre 2018!

Zusätzlich besteht für Verbraucher nach den neuesten vorliegenden Urteilen die Möglichkeit, sich über einen Widerruf von vorliegenden Finanzierungs- und Leasingverträgen von dem unliebsamen Diesel oder Benziner zu trennen.

Nutzen Sie Ihre Rechtschutzversicherung!

In Deutschland decken nunmehr alle Rechtschutzversicherungen die jeweiligen Klagen gegen die Händler und die Konzerne. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl Dieselgeschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der KMP3G Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Klamert

Rechtsanwalt


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