SERBIEN: Änderungen des Gesetzes über den Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit von Ausländern angekündigt

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Einheitliche Arbeitserlaubnis - Eine der wichtigsten Änderungen ist die elektronische Beantragung einer befristeten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, über die das Innenministerium der Republik Serbien innerhalb von 15 Tagen entscheiden muss. Das einheitliche elektronische Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass das Innenministerium der Republik Serbien auf Antrag eine einheitliche Genehmigung sowohl für den vorübergehenden Aufenthalt als auch für die Erwerbstätigkeit (bis zu drei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung für denselben Zeitraum) erteilt. Neben dem Arbeitnehmer kann auch der Arbeitgeber die Erteilung einer einheitlichen Arbeitserlaubnis beantragen.


Mit dieser Gesetzesänderung sollen zwei Verfahren, nämlich die Genehmigung eines vorübergehenden Aufenthalts und die Erteilung einer Arbeitserlaubnis, zu einem einheitlichen Verfahren zusammengefasst werden, das als Ganzes vor dem Innenministerium durchgeführt wird. In der bisherigen Fassung des Gesetzes war eine solche Verfahrensführung zwar möglich, in der Praxis allerdings nicht umsetzbar. Ziel der Gesetzesänderung ist es, diese Möglichkeit zu schaffen.


Befristeter Aufenthalt - Der Zeitraum, in dem ein Ausländer die Genehmigung für einen befristeten Aufenthalt beantragen kann, wird auf einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen ab dem Datum der Einreise präzisiert. Zu diesem Zweck wird der betreffende Gesetzesartikel um die in den internationalen Abkommen festgelegte Aufenthaltsdauer sowie um die Gültigkeitsdauer des Visums für den längerfristigen Aufenthalt ergänzt, innerhalb derer der Ausländer die Genehmigung für den vorübergehenden Aufenthalt rechtzeitig beantragen kann. Die Regierung der Republik Serbien kann eine Verordnung erlassen, mit der zusätzliche Kategorien von Ausländern bestimmt werden, denen ein vorübergehender Aufenthalt gewährt werden kann. Die Änderungen sehen die Möglichkeit vor, dass ein vorübergehender Aufenthalt, aus welchem Grund auch immer, für einen Zeitraum von drei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung um denselben Zeitraum gewährt werden kann (anstelle des früheren einjährigen Aufenthalts mit der Möglichkeit der Verlängerung um denselben Zeitraum). Die Änderung spiegelt sich auch in der Tatsache wider, dass Ausländern, die über einen Daueraufenthaltstitel in Serbien verfügen, durch die Abschaffung der Pflicht zur Erlangung einer persönlichen Arbeitserlaubnis die freie Ausübung einer Erwerbstätigkeit garantiert wird. Die vorgeschlagene Änderung erleichtert das Verfahren für bestimmte Kategorien von Ausländern, die einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen vorübergehenden Aufenthalt in Serbien stellen.


Erwerbstätigkeit unabhängig von der einheitlichen Arbeitserlaubnis - Die Gesetzesänderungen haben das Dilemma beseitigt, ob eine bestimmte Kategorie von Ausländern ohne einheitliche Arbeitserlaubnis arbeiten kann. Es ist ausdrücklich vorgesehen, dass ein Ausländer in Serbien arbeiten darf, wenn ihm ein befristeter Aufenthalt aufgrund des Eigentums an einer in Serbien gelegenen Immobilie gewährt wurde, sowie ein Ausländer, dem ein befristeter Aufenthalt aufgrund der Familienzusammenführung mit einem serbischen Staatsbürger gewährt wurde. Das gleiche Recht haben Ausländer, denen ein befristeter Aufenthalt zum Zwecke des Studiums, der wissenschaftlichen Forschung, des Freiwilligendienstes usw. gewährt wird.

Unbefristeter Aufenthalt - Die Gesetzesänderungen sehen auch vor, dass einem Ausländer nach einem 3-jährigen (statt bisher 5-jährigen) ununterbrochenen Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Serbien ein unbefristeter Aufenthalt gewährt werden kann. Für die Erteilung des unbefristeten Aufenthaltstitels wird eine gesonderte Grundlage eingeführt - die serbische Herkunft des Ausländers, auf deren Grundlage dem Ausländer ein unbefristeter Aufenthaltstitel unabhängig von den Bedingungen für den Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Serbien erteilt werden kann.


Wird einem Ausländer z.B. ein befristeter Aufenthalt in Serbien zur Durchführung wissenschaftlicher Forschung genehmigt, so hat er auf dieser Grundlage auch das Recht, sich in Serbien aufzuhalten und zu arbeiten, d.h. er ist nicht verpflichtet, eine zusätzliche Arbeitserlaubnis zu erwerben.


D - Visum - Für Ausländer, die ein D-Visum benötigen, um nach Serbien einzureisen und dort einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, wird das D-Visum als Grundlage für den Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit während der Gültigkeitsdauer des Visums (180 Tage) ausreichen, ohne dass das frühere zweifache Verfahren erforderlich ist.


Sollten diese Änderungen verabschiedet werden, kann ein Ausländer mit einem D-Visum sofort nach seiner Ankunft in Serbien eine rechtmäßige Erwerbstätigkeit aufnehmen. Das bedeutet, dass ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt (D-Visum), das zu Erwerbszwecken ausgestellt wurde, während der Gültigkeitsdauer des Visums gleichzeitig als Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung gilt.


Biometrisches Dokument - Eine Neuerung besteht darin, dass der bewilligte befristete und der einheitliche Aufenthaltstitel in Form eines biometrischen Dokuments ausgestellt wird, das den im Reisepass des Ausländers angebrachten Aufkleber für den befristeten Aufenthalt ersetzt.


Geldstrafen für Ausländer - Mit den vorgeschlagenen Änderungen werden die Geldstrafen für Ausländer, die sich entgegen den gesetzlichen Bestimmungen in Serbien aufhalten, erhöht.


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