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Serbien: Inkassoverfahren & Forderungseinzug aufgrund einer Rechnung

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Das Einziehen von Forderungen gegen Unternehmen und natürliche Personen muss kein komplizierter Prozess sein. Das Inkasso in Serbien startet stets mit der außergerichtlichen Phase. Dabei versenden wir individuell angepasste Mahnschreiben an den Schuldner und nehmen telefonisch Kontakt auf. Sollte der Schuldner die Forderung bestreiten oder keine Reaktion zeigen, leiten wir wir in Abstimmung mit unserem Mandanten rechtliche Schritte ein.

In rechtlichen Angelegenheiten hat sich die Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens gegen Schuldner in Serbien in der Regel auf die Verwendung von Rechnungen als Vollstreckungstitel bewährt. Dies stellt eine kostengünstige und äußerst effiziente Methode zur Eintreibung von Geldforderungen dar.

Die Voraussetzung für die Einleitung des Vollstreckungsverfahrens ist, dass der Gläubiger z.B. eine deutsche juristische Person, ein Bankkonto bei einer serbischen Bank eröffnet. Darüber hinaus muss der ausländische Gläubiger sich bei der serbischen Steuerverwaltung als nicht residenter Steuerpflichtiger registrieren lassen, um eine serbische Steuernummer zu erhalten. 

Diese rechtlichen Anforderungen sind durch das Gesetz über die Vollstreckung und Sicherung von Forderungen vorgeschrieben und können nicht umgangen werden. Beispielsweise ist es nicht möglich, dass ein ausländischer Gläubiger einem Dritten eine Vollmacht erteilt, um den im Vollstreckungsverfahren erzielten Geldbetrag auf ein Konto dieses Dritten gutschreiben zu lassen.

Ausländische Gläubiger, die beabsichtigen, ein Vollstreckungsverfahren gegen ihre Schuldner in Serbien einzuleiten, müssen diese gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen, da sie zusätzliche Kosten und einen größeren Zeitaufwand mit sich ziehen.

Unser Ziel ist es, Ihr Inkasso in Serbien schnellstmöglich abzuwickeln. Sobald Ihr konkreter Fall bei unsere Kanzlei eingereicht ist, setzen wir alles daran, um Kontakt mit Ihrem Schuldner in Serbien aufzunehmen. Zusätzlich kann eine Überprüfung des Vermögens des Schuldners durchgeführt werden, indem beim Katasteramt nachgeprüft wird, ob dieser im Besitz von Immobilien ist, Pfandrechte bestehen, ein aktives Bankkonto unterhält und ähnliche Vermögenswerte vorliegen. 

Für weitere Informationen über das Inkassoverfahren in Serbien kontaktieren Sie uns bitte unter office@vrlegal.rs oder www.vrlegal.rs

Foto(s): Freepik

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