Serie der Erfolge reißt nicht ab: Rückabwicklung SolEs 22 GmbH & Co KG

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Ein weiteres positives Urteil reiht sich in die Serie der Erfolge gegen die geschlossenen Beteiligungen „SolEs“ ein: Ein Anleger aus Nordrhein-Westfalen erhält seine Anlagesumme zurück.

Der mittlerweile 57-jährige Mandant zeichnete den geschlossenen Solarfonds „SolEs 22 GmbH & Co KG“ im Rahmen eines Beratungsgespräches mit einem Berater der Postbank Finanzberatung AG: Diese hatte ihn aufgrund seines Kontoguthabens telefonisch kontaktiert und ihm einen Gesprächstermin angeboten. Die Geldanlage von 25.000 Euro des Mandanten war als Altersvorsorge gedacht, außerdem sei das Geld für Unvorhergesehenes und Reparaturen am Haus gedacht gewesen. Gleichwohl verkaufte der Berater unserem Mandanten die obige Anlage als passendes Finanzprodukt. Was der Berater verschwieg, waren Risiken der Anlage, wie z. B. das Haftungsrisiko. In einem solchen Fall ist der Anleger verpflichtet, erhaltene Ausschüttungen nach § 172 Abs. 4 HGB zurückzuzahlen, wenn diese nicht gewinngedeckt sind.

2014 entschied sich der Mandant, unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zu nutzen und sich aufgrund von Falschberatung von der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen gegen die Postbank Finanzberatung vertreten zu lassen.

Im Frühjahr dieses Jahres urteilte das Landgericht Hannover zugunsten des Mandanten.

Durch das Urteil wurde dem Mandanten seine Anlagesumme von abzüglich vorher erfolgter Ausschüttungen zugesprochen. Gleichzeitig wird er von allen Schäden und Nachteilen – insbesondere von Rückforderungsansprüchen nach § 172 Abs. 4 HGB – freizustellen, die unmittelbar oder mittelbar aus der von ihm in 2010 gezeichneten Beteiligung resultieren und die ohne Zeichnung dieser Beteiligung nicht eingetreten wären.

Die hohe Anzahl an positiven Urteilen zu den Beteiligungen SolEs, die die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen erzielt, zeigt, wie gut die Chancen für private Anleger stehen, ihr eingesetztes Kapital zumindest teilweise wiederzubekommen.

Gerne überprüfen wir Ihren Fall im Rahmen unserer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung: https://www.kapitalmarktrecht-kanzlei-petersen.de/service/ersteinschaetzung/ oder senden Sie uns eine E-Mail.


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