Sex mit Zwillingen führt zu vaterlosem Kind

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Das fünfjährige Kind will wissen, wer sein Vater ist. Es erlebt eine rechtliche Verfahrensodyssee, aber ohne glückliche Heimkehr. Der Vater wird nicht festgestellt. Der Fall ist, zugegeben, sehr speziell.

Als Vater in Frage kommen nur zwei Männer, die während der gesetzlichen Empfängniszeit mit der Mutter geschlafen hatten. Normalerweise klärt der Gentest, wer von beiden der Vater ist. Hier allerdings hat die Mutter sich mit zwei eineiigen (monozygoten) Zwillingen eingelassen.

Die genanalytischen Gutachten führen zu dem Ergebnis, dass beide Zwillinge jeweils Vater sein könnten - aber eben nicht müssen. Entweder der eine - oder eben der andere. Das Familiengericht stellt den „einen" als Vater fest. Das Oberlandesgericht hebt die Entscheidung auf. Wenn Gutachten, die sich auf der Höhe der Wissenschaft befinden, nicht zu einem Ergebnis führten, könne nicht festgestellt werden, wer von beiden „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" der Vater sei.

Das Bundesverfassungsgericht seinerseits hebt das Urteil des Oberlandesgerichts auf. Das Urteil verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Kindes, da ihm der Zugang zu Informationen hinsichtlich seiner Abstammung verwehrt worden sei. Es verweist die Sache zurück an das Oberlandesgericht, damit ein neuartiges „whole genome sequencing-Verfahren" durchgeführt werden könne. 

Die Zwillinge verweigern jedoch die Abgabe der erforderlichen Spermaprobe. Das Oberlandesgericht Celle (15 UF 51/06) hält diese Entscheidung für richtig, weil auch das neue Verfahren laut Aussage des Sachverständigen „der Suche nach der Nadel im Heuhaufen" gleiche. Allein schon die Kosten für die bloße Vorbereitung dieses Verfahrens hätten sich auf über 120.000 Euro belaufen. Solch ungewissen Experimenten müssten sich die als Vater in Frage kommenden Zwillingen nicht stellen.

Über das Verfahren ist das Kind inzwischen 14 Jahre alt geworden. Einen neuen Anlauf kann der Junge unternehmen, wenn die Wissenschaft so weit fortgeschritten ist, dass sie auch bei eineiigen Zwillingen den Vater bestimmen kann.

Nicht auszuschließen ist, dass Zwillingsjungs künftig behaupten, beide hätten mit der gleichen Frau geschlafen. Die habe es nur nicht bemerkt. Was dann ist? Man darf gespannt sein.

Nur die Sache ist verloren, die man aufgibt.


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