SGB Vault AG & Swiss Gold Treuhand AG: Eidgenössische Finanzmarktaufsicht handelt
- 7 Minuten Lesezeit
Kritisches Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime, geführt von betroffenen Anlegern der SGB Vault AG und SGT AG
Anleger: Herr Reime, wir haben vor Monaten unser Erspartes in die SGB Vault AG und zuvor in die SGT AG investiert. Jetzt hören wir von Liquidationen, Übertragungen und der FINMA, die Untersuchungsbeauftragte einsetzt. Ehrlich gesagt, wir sind verunsichert. Was ist hier genau passiert?
Rechtsanwalt Jens Reime: Ich kann Ihre Verunsicherung sehr gut nachvollziehen. Die Lage ist tatsächlich komplex. Seit über 8 Monaten arbeite ich an dem Fall der SGT AG, die sich jetzt in der Insolvenz befindet. Das Unternehmen hatte vor allem mit Edelmetallen, konkret mit Rohgold, gehandelt. Aufgrund von schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten – darunter gefälschte Belege und betrügerische Machenschaften, die durch den Mitarbeiter Claudio di Giorgi verursacht wurden – hat die SGT AG massive finanzielle Probleme bekommen. Im Februar 2024 wurde ein Antrag auf Nachlassstundung gestellt, um eine Restrukturierung zu ermöglichen. Doch letztendlich wurde der Konkurs über die SGT AG eröffnet. Die FINMA hat dann die SGB Vault AG unter die Lupe genommen, weil es Anzeichen gibt, dass Vermögenswerte – darunter Goldbestände – von der SGT AG auf die SGB Vault AG übertragen wurden, möglicherweise, um sie der Konkursmasse der SGT AG zu entziehen.
Anleger: Das klingt nach einem ziemlich durchdachten Manöver, um uns als Gläubiger der SGT AG ins Leere laufen zu lassen. Warum wurde uns der Vertrag einfach auf die SGB Vault AG umgeschrieben?
Rechtsanwalt Jens Reime: Das ist eine berechtigte Frage. Der Umschreibungsvorgang wirft viele rechtliche Fragen auf. Einige Kunden der SGT AG wurden dazu gebracht, ihre Verträge auf die SGB Vault AG zu übertragen, wobei der neue Vertrag inhaltlich praktisch identisch mit dem alten war. Die große Frage, die sich nun stellt, ist, ob dies ein gezielter Versuch war, Vermögenswerte der SGT AG – konkret Ihre Goldbestände – aus der Konkursmasse herauszunehmen. Sollte dies der Fall sein, könnte die FINMA oder ein Insolvenzverwalter die Übertragung anfechten. Es wäre dann möglich, dass diese Bestände wieder in die Insolvenzmasse der SGT AG zurückgeführt werden.
Anleger: Das wäre eine Katastrophe für uns. Wir haben damals schon gezögert, diesen neuen Vertrag zu unterschreiben. Wurden wir absichtlich in eine Falle gelockt?
Rechtsanwalt Jens Reime: Es gibt sicherlich Grund zur Annahme, dass Sie in einer rechtlich äußerst fragwürdigen Position gelandet sind. Ob dies absichtlich so konstruiert wurde, lässt sich derzeit nicht eindeutig sagen, aber es gibt deutliche Anzeichen, dass die Umschreibungen nicht im besten Interesse der Anleger vorgenommen wurden. Es ist wichtig zu verstehen, dass die FINMA mit der superprovisorischen Verfügung, die am 13. August 2024 erlassen wurde, sofortige Maßnahmen ergriffen hat, um weiteren Schaden abzuwenden. Die Untersuchungsbeauftragte Fidinam SA hat nun die alleinige Kontrolle über die SGB Vault AG und soll mögliche Unregelmäßigkeiten aufklären.
Anleger: Es ist wirklich schwer, sich hier nicht betrogen zu fühlen. Was passiert jetzt mit den Goldbeständen? Können wir darauf zählen, dass wir unser Gold zurückbekommen?
Rechtsanwalt Jens Reime: Leider kann ich Ihnen keine einfachen Antworten geben. Es ist nicht auszuschließen, dass die Übertragung Ihrer Goldbestände angefochten wird. Wenn dies der Fall ist und die Bestände in die Insolvenzmasse der SGT AG zurückgeführt werden, werden Sie sich im Rahmen des Insolvenzverfahrens der SGT AG als Gläubiger einreihen müssen. Das bedeutet, dass Sie auf eine Insolvenzquote angewiesen wären, was oft bedeutet, dass Sie nur einen Teil Ihrer Forderungen zurückbekommen. Der Vorteil ist, dass die FINMA hier genau hinsieht und alles daransetzt, eine gerechte Lösung für die Anleger zu finden. Aber ja, es bleibt eine ungewisse Situation.
Anleger: Das klingt ja alles andere als beruhigend. Ist unser Gold in der Schweiz also überhaupt nicht sicher? Wir dachten immer, die Schweiz sei der sicherste Ort für so etwas.
Rechtsanwalt Jens Reime: Leider garantiert auch die Schweiz keine absolute Sicherheit. Zwar sind die Schweizer Finanzbehörden, wie die FINMA, streng, aber das schützt nicht vor betrügerischen Handlungen innerhalb von Unternehmen. Die Tatsache, dass die FINMA so schnell eingeschritten ist, zeigt jedoch, dass die Aufsichtsbehörden versuchen, Schaden zu begrenzen und Transparenz herzustellen. Dennoch ist es wichtig, in solchen Fällen nicht blind zu vertrauen, sondern stets kritisch zu bleiben und die Entwicklungen genau zu verfolgen.
Anleger: Was sollen wir als Nächstes tun? Uns kommt das alles wie eine einzige Abwärtsspirale vor, in der wir kaum noch Handlungsoptionen haben.
Rechtsanwalt Jens Reime: Das Gefühl der Ohnmacht kann ich gut verstehen. Aber es ist wichtig, jetzt nicht den Kopf in den Sand zu stecken. Ich rate Ihnen dringend, sich individuell juristisch beraten zu lassen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihre Verträge prüfen und sicherstellen, dass Ihre Ansprüche geltend gemacht werden, sei es im Rahmen des Insolvenzverfahrens oder durch mögliche rechtliche Schritte gegen die Übertragungen der Goldbestände. Zudem sollten Sie eng mit Ihrer Rechtsschutzversicherung zusammenarbeiten, um zu prüfen, ob diese die Deckung für etwaige Prozesse übernimmt.
Anleger: Was passiert, wenn die Übertragung der Bestände tatsächlich rückgängig gemacht wird? Bedeutet das, dass wir gar nichts mehr aus der SGB Vault AG bekommen?
Rechtsanwalt Jens Reime: Wenn die Übertragungen angefochten werden und das Gold in die Insolvenzmasse der SGT AG zurückgeführt wird, dann sind Ihre Ansprüche gegen die SGB Vault AG möglicherweise eingeschränkt. Das bedeutet, dass Sie in das Insolvenzverfahren der SGT AG eintreten müssen, um Ihre Forderungen geltend zu machen. Wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird, ist schwer zu sagen. Es hängt davon ab, wie viele Vermögenswerte die Insolvenzverwalter zurückgewinnen können. Leider ist das keine schnelle oder einfache Lösung.
Anleger: Diese Lage ist schwer zu verdauen. Wir sind enttäuscht und frustriert, dass wir in diese Situation geraten sind. Aber Ihre Erklärungen haben uns zumindest einen klaren Überblick verschafft. Gibt es noch einen abschließenden Rat, den Sie uns geben können?
Rechtsanwalt Jens Reime: Ich verstehe Ihre Frustration vollkommen, und die Situation ist wirklich komplex. Mein wichtigster Rat ist: Bleiben Sie ruhig, aber handeln Sie zügig. Lassen Sie sich umfassend rechtlich beraten und seien Sie aktiv im Verfolgen der weiteren Entwicklungen. Die FINMA wird den Prozess überwachen, aber es ist wichtig, dass Ihre persönlichen Interessen von einem erfahrenen Anwalt vertreten werden, der sich mit dem Fall auskennt. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Rechtsschutzversicherung auf, um sicherzustellen, dass Sie im Falle einer juristischen Auseinandersetzung abgesichert sind. Gemeinsam können wir eine Strategie entwickeln, die Ihnen hilft, das Beste aus dieser schwierigen Situation herauszuholen.
Anleger: Vielen Dank, Herr Reime. Ihre klaren und umfassenden Ratschläge geben uns zumindest das Gefühl, dass wir nicht allein in dieser Misere sind. Wir wissen Ihre Unterstützung sehr zu schätzen und werden Ihre Empfehlungen sicher beherzigen.
Empfehlung
Betroffene Anleger sollten nun zügig handeln und sich qualifizierten juristischen Rat einholen. Nur so lassen sich Ansprüche sichern und die bestmögliche Strategie in dieser komplexen Situation entwickeln.
Fragen
Für alle, die Fragen oder Bedenken haben, bietet RA Jens Reime eine kostenfreie Hotline unter der Nummer
0800 72 73 463
an. Dies soll den Anlegern die Möglichkeit geben, sich fundierte Informationen zu beschaffen und die richtigen Entscheidungen für ihre Investitionen zu treffen.
Die Anwaltskanzlei Reime bleibt auch weiterhin bestrebt, die Interessen der Anleger zu schützen und ihnen mit ihrem Fachwissen und ihrer langjährigen Erfahrung zur Seite zu stehen.
Was ist nun zu tun?
Wir prüfen Ihre Dokumente (Kaufbelege, Mailkorrespondenz) vor Mandatserteilung kostenfrei!
Wir benötigen von Ihnen später auch die Daten zur Rechtsschutzversicherung.
REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei
Wir vertreten und beraten betroffene Anleger und haben uns zu den Hintergründen eine umfassende Expertise für unsere Mandanten / Interessengemeinschaft erarbeitet. Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.
Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:
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- oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bautzen
Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de/
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrungen in vergleichbaren Fällen, damit ihre Rechte optimal und seriös um- und durchgesetzt werden können.
Seit nunmehr zwei Jahrzehnten ist die renommierte Anwaltskanzlei Reime ausschließlich im Bereich des Kapitalmarkts tätig und vertritt erfolgreich Anleger in verschiedenen Finanzangelegenheiten. Die Kanzlei hat sich dabei auf eine breite Palette von Fällen spezialisiert, darunter Anleger der Ärztetreuhand-Bauherrenmodelle, der COLUMBUS-Fonds, in den INFINUS Insolvenzen sowie in den Insolvenzen der Deutschen Lichtmiete, UDI, bc connect sowie der wee-Gruppe. Ebenfalls gehören die Insolvenzen größerer Anlagegenossenschaften wie Geno, Vivono und WSW zu ihrem Fachgebiet.
Die Expertise der Anwaltskanzlei Reime erstreckt sich über eine Vielzahl von komplexen Kapitalmarktthemen, in denen sie die Interessen der Anleger mit Engagement und Sachverstand vertritt. Ihr fundiertes Wissen und ihre umfangreiche Erfahrung machen sie zu einem vertrauenswürdigen Partner für alle, die Unterstützung in Finanzfragen benötigen.
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