SHB Renditefonds 6 ImmoRente: Was sollten Anleger hinsichtlich ihrer Raten beachten?

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Der Februar 2013 brachte für die Anleger des Immobilienfonds SHB Renditefonds 6 eine Menge Aufregung mit sich. Innerhalb kurzer Zeit mussten die Anleger sich mit verschiedenen Ereignissen auseinandersetzen: Zunächst mit einer Abstimmung (Anfang Februar 2013), der ihn ihren tatsächlichen Auswirkungen noch offenen S&K Problematik (seit Mitte Februar), den Insolvenzen verschiedener SHB Gesellschaften (der SHB Fonds Renditefonds 6 ist nicht insolvent!) (Ende Februar) oder auch die in wenigen Tagen anstehende außerordentliche Gesellschafterversammlung auseinandersetzen.

Angesichts solcher Ereignisse fragen sich nicht wenige Anleger die die ImmoRente oder ImmoRente Plus-Beteiligungsvariante des SHB Renditefonds 6 wählten, ob sie weiterhin monatlichen Raten weiterbezahlen müssen. Wenn Anleger über solche Schritte nachdenken, sollten sie keine Maßnahmen ohne rechtliche Beratung einleiten. Denn zwischen ihnen und dem Fonds bestehen Verträge - die vertraglichen Regelungen bestimmen,

ImmoRente-Ratenzahlungen nicht einfach ohne Rechtsrat einstellen

In den Verträgen, die zwischen dem Anleger und dem SHB Renditefonds 6 bestehen, ist geregelt, dass Anleger ihre monatlichen Raten zu zahlen haben. Wenn ein Anleger nun „eigenmächtig" beschließt, die Zahlungen einzustellen, verletzt er seine vertraglichen Pflichten. Vertragsverletzungen können aber negative Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist daher dringend abzuraten, ohne Rechtsrat die Ratenzahlungen an den SHB Renditefonds 6 einfach selbst einzustellen.

Anleger, die wissen möchten, ob und wie sie sich wirksam von ihrer Beteiligung an einem SHB Fonds trennen können, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Bei einer fachanwaltlichen Beratung kann nicht nur geklärt werden, ob es sinnvolle Handlungsmöglichkeiten hinsichtlich der Ratenzahlungen gibt. Es kann auch ermittelt werden, ob sonstige Ansprüche der Anleger im Raum stehen, wie beispielsweise Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät bereits zahlreiche Anleger verschiedener SHB Fonds (vor allem Anleger der Fonds SHB Renditefonds 6, SHB  Renditefonds 6 und SHB Renditefonds 6). Darüber hinaus können sich Anleger verschiedener SHB Fonds auch der Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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