Shiny Flakes

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Zurzeit erhalten bundesweit Betroffene Post von der Polizei, wegen des Vorwurfs der Bestellung von Drogen oder so genannten Kräutermischungen im Internet.

Allgemein

Unter Drogenhandel versteht man im Allgemeinen den Kauf und Verkauf von illegalen Drogen (Heroin, Kokain, Opium, Haschisch etc.) ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden.

In Deutschland ist der unerlaubte Drogenhandel nach §§ 29 ff. des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) strafbar – Strafandrohung im Regelfall: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe

Der Fall „Shiny Flakes“

Der Internethop „Shiny Flakes“ wurde 2015, nach mehr als einem Jahr Ermittlungen, aufgedeckt. Mehr als 13.000 Bestellungen soll „Shiny Flakes“ insgesamt abgewickelt haben. Nach der Sicherstellung erfolgten Hausdurchsuchungen der Kunden, deren Daten einer sorgfältig geführten Kundenliste des Betreibers entnommen werden konnten. Bereits seit mehreren Monaten laufen Ermittlungsverfahren gegen die Kunden des Online-Betäubungsmittelhändlers „Shiny Flakes“, ebenfalls wurden Vorladungen der Polizei verschickt. Das führt dazu, dass die Staatsanwaltschaft gegen jeden Käufer ein eigenes Ermittlungsverfahren einleitet – Strafbarkeit wegen Erwerb von BTM kommt in Betracht. Mobiltelefone und Computer der Beschuldigten wurden bereits teilweise beschlagnahmt.

Mittlerweile sehen manche Staatsanwaltschaften die Überschreitung der Grenze der straflosen Vorbereitungshandlung zum Versuch bei den Fällen des Postversandes, wenn der Verkäufer die Drogen bei der Post aufgibt und die Bestellung als „abgeschlossen“ gilt.

Vorladung als Beschuldigter – was ist zu tun?

  • gehen Sie nicht zu Polizei und machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch!
  • Nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch

Läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Drogenhandel oder -kauf gegen Sie ist eine anwaltliche Vertretung dringend erforderlich. Versuchen Sie nicht sich selbst zu verteidigen, da Sie sich mit Angaben gegenüber der Polizei und dem Gericht in der Regel nur selbst schaden. Ihr rechtlicher Beistand wird Ihren Fall genau überprüfen und eine optimale Verteidigungsstrategie entwerfen.

Auch bei Fragen im Rahmen der Strafbarkeit bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz Ihre Ansprechpartnerin Rechtsanwältin Adrijana Blazevska


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet Strafrecht

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