Sicherung eines Vertrags in Polen * Waren | Produktionslinien | Maschinen | Anlagen (Teil 3)

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Eine Produktionslinie und ihr Kauf.

Sicherung eines Vertrags in Polen –Eigentumsübergang – Eigentumsvorbehalt

Beim Verkauf einer Produktionslinie, von Maschinen oder anderen Waren ist es wichtig, dass die Transaktion zur Sicherheit beider Parteien ordnungsgemäß abgesichert ist. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Geschäft abzusichern, z. B. Akkreditiv, Bankgarantie, Bürgschaft, Mitschuldnerschaft, Sicherungsübereignung, Wechsel, Rückabtretung, Kaution, freiwillige Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung, Verpfändung bestimmter beweglicher Sachen und Verpfändung der Sammlung beweglicher Sachen (pignus irregulare). Allerdings sind nicht alle Arten von Sicherheiten gleich. Einige Methoden können verfahrenstechnisch kompliziert sein, wie z. B. ein registriertes Pfandrecht. Andere können teuer sein, wie z. B. Banksicherheiten, oder für die jeweilige Situation ungeeignet, wie z. B. eine Hypothek. Darüber hinaus gibt es Methoden, die nicht verfügbar sind, wie z. B. die Bürgschaft eines ehemaligen Freundes, oder die zu riskant sind, wie z. B. ein Wechsel.

Was ist also einfacher als zu verkaufen, sein Eigentum nicht zu verlieren und trotzdem Geld zu erhalten?

Anders als in Deutschland ist der Eigentumsvorbehalt im polnischen Zivilrecht nicht "automatisch". Er ist nicht das Ergebnis einer bloßen Nichtzahlung, sondern ergibt sich aus einer Vertragsklausel, die auf der Grundlage des polnischen Zivilgesetzbuches durch die Vertragsparteien formuliert werden muss.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Tradition des polnischen Zivilrechts keine Anpassung des BGB ist, sondern  wie in der Schweiz – aus der Anwendung von fünf Rechtssystemen auf polnischem Boden seit dem Ende des XVIII Jahrhunderts bis 1934 stammt, deren wichtigste Regelungen sind: BGB, ABGB, Code Napoléon, in ein System – zunächst das Obligationenrecht und heute das Zivilgesetzbuch – zusammengefasst wurden.

Was genau ist ein Eigentumsvorbehalt? Diese Maßnahme ist oft die einzige Möglichkeit, sich vor Verlusten zu schützen und die Befriedigung von Ansprüchen im Falle eines Fehlverhaltens sicherzustellen. Sie stellt sicher, dass die verkaufte Sache nicht in ein Vollstreckungsverfahren oder eine Insolvenzmasse einbezogen werden kann. Ein Verkauf unter Eigentumsvorbehalt ist daher sowohl im inländischen in Polen als auch im grenzüberschreitenden Verkehr möglich und steht den Bestimmungen des Wiener Übereinkommens (CISG) nicht entgegen.

Die Schlüsselfrage lautet dann, wann in Polen der Eigentumsübergang vom Verkäufer/Hersteller/Lieferanten auf den Käufer stattfindet und wie man sein eigenes oder fremdes Eigentum "verwaltet"? 

Eigentumsübergang 

In Polen erfolgt die Übertragung des Eigentums an Gegenständen wie Produktionsanlagen, Maschinen oder Ausrüstungen, bei denen es sich um Gegenstände handelt, die durch ihre Identität gekennzeichnet sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Dieser Grundsatz der " Konsensualität " gilt nicht für Gegenstände, die nach ihrer Art gekennzeichnet sind, wie Obst, Gemüse, oder Gegenstände, die erst in der Zukunft produziert werden. Bei solchen Sachen geht das Eigentumsrecht zum Zeitpunkt der Besitzübergabe auf den Käufer über, was als "Realitätsprinzip" bezeichnet wird. Dies bedeutet, dass das Eigentum übertragen wird, wenn die Gegenstände dem Käufer physisch übergeben oder durch die Übergabe von Dokumenten zur Nutzung betrauen werden. In Österreich geht das Eigentum an beweglichen Sachen mit der Übergabe auf den Erwerber über, unabhängig davon, ob die Ware bezahlt worden ist. Der Erwerb erfolgt erst durch die Übergabe des Kaufgegenstandes. Bis zur Übergabe behält der Verkäufer das Eigentumsrecht. Dies ist in § 1053 ABGB vorgesehen. Neben Österreich beruhen auch die Rechtsordnungen Estlands, Griechenlands, der Niederlande, Russlands, Spaniens, der Türkei und – nach 1929 – der Schweiz auf dem Prinzip der Herausgabe der Sache (Übergabe der Sache, HWB-EuP 2009 Suche HWB-EuP 2009 Eigentumsübertragung [beweglicher Sachen] von Franco Ferrari).

Sowohl in Deutschland als auch in Polen ist es möglich, sich das Eigentum vorzubehalten (Eigentumsvorbehalt). Dies gilt jedoch nur für bewegliche Sachen. Genau wie in Polen können Immobilien unter bestimmten Bedingungen nicht verkauft werden, z. B. die Übertragung des Eigentumsrechts nach vollständiger Bezahlung.

Nach polnischem Recht (Zivilgesetzbuch) sowie nach deutschem Recht (BGB) und österreichischem Recht (ABGB) kann das Eigentumsrecht an einer Maschine, einem Gerät oder einer ganzen Produktionsanlage (bewegliches Vermögen) erst nach Zahlung des gesamten oder eines Teils des zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarten Kaufpreises auf den Käufer übertragen werden. Bis dahin verbleibt das Eigentum beim Verkäufer: dem Verkäufer oder dem Hersteller, aber in Polen, nur auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Vertragsparteien,weil in Polen die Regel gilt, dass ein Kauf-, Tausch-, Schenkungs-, Grundstücksübertragungsvertrag oder ein anderer Vertrag, der zur Übertragung des Eigentums an einer durch die Identität bezeichneten Sache verpflichtet, das Eigentum auf den Käufer überträgt, es sei denn, (...) die Parteien haben etwas anderes vereinbart /Artikel 115(1) des polnischen Zivilgesetzbuches/.

Eigentumsvorbehalt

Was geschieht, wenn der polnische Käufer nicht vollständig zahlt, zahlungsunfähig wird oder der Verkaufsgegenstandt an einen anderen seinen Erwerber übergibt? Dies hängt hauptsächlich von der Sorgfalt des Verkäufers und dem Inhalt der vertraglichen Eigentumsvorbehaltsklausel ab.

Um seine Eigentumsrechte zu schützen, muss der Verkäufer die Bedingungen festlegen, unter denen das Eigentum von ihm auf den Käufer übergeht.  Je genauer die Eigentumsvorbehaltsklausel formuliert ist und je besser der verkaufte Gegenstand identifiziert werden kann, beispielsweise im Falle einer Pfändung im Wege der Zwangsvollstreckung gegen den Käufer oder im Falle des Weiterverkaufs durch einen illoyalen Käufer, desto besser werden die Interessen des Verkäufers geschützt. Eine genaue Vertragsgestaltung in dieser Hinsicht ist nicht kostenaufwendig und bringt erhebliche Vorteile mit sich.

Foto(s): @canva


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