Sicherungsabtretung als bevorzugtes Sicherungsrecht der Banken: Konstruktion und Verteidigungsmöglichkeiten.

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1. Einführung 

Die Sicherungsabtretung, auch Zession genannt, ist ein wesentliches Instrument im Kreditsicherungsgeschäft. 

Sie ermöglicht es Gläubigern, insbesondere Banken, ihre Kreditrisiken zu minimieren, indem Forderungen des Kreditnehmers an die Bank abgetreten werden. 

Im unternehmerischen Warenverkehr spielt sie eine zentrale Rolle, da Unternehmen häufig Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als Sicherheit für Kredite nutzen. 

Die Flexibilität und relative Einfachheit der Sicherungsabtretung machen sie zu einer bevorzugten Sicherheitsform, welche es nachfolgend näher zu betrachten lohnt.


2. Rechtsnatur und rechtliche Konstruktion einer Sicherungsabtretung

Die Sicherungsabtretung ist im deutschen Recht im § 398 BGB geregelt. 

Sie ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den eine bestehende Forderung vom Zedenten (ursprünglicher Gläubiger) auf den Zessionar (neuer Gläubiger) übertragen wird. 

Die Zweckerklärung definiert den Sicherungszweck der Abtretung und grenzt ihn von einer gewöhnlichen Abtretung ab. 

Sie stellt sicher, dass die Forderung nur zur Sicherung einer bestimmten Verbindlichkeit dient und nach deren Erfüllung an den Zedenten zurückfällt (analog zur Grundschuld).


3. Vorgehen für die wirksame Bestellung einer Sicherungsabtretung

Für die wirksame Bestellung einer Sicherungsabtretung sind mehrere Schritte erforderlich. 

Zunächst muss eine gültige Forderung existieren, die abgetreten werden kann. Die Parteien müssen einen Abtretungsvertrag schließen, der den Sicherungszweck klar definiert. Wichtig ist auch die Beachtung des § 399 BGB, um sicherzustellen, dass keine vertraglichen Hindernisse für die Abtretung bestehen. 

Die Dokumentation der Abtretung und die Information des Drittschuldners sind ebenfalls wesentliche Schritte, um die Rechtswirksamkeit und den Beweis in einem streitigen Verfahren zu gewährleisten.

Denn die Abtretung von Forderungen ist grundsätzlich formfrei möglich. Nur für wenige Ansprüche gibt es Formvorschriften in Spezialgesetzen. So bedarf z. B. die Abtretung von GmbH-Anteilen der notariellen Beurkundung (§ 15 Abs. 3 GmbHG).


4. Verwertung und Verwertungsfall für eine Sicherungsabtretung

Im Falle eines Kreditausfalls hat der Sicherungsgläubiger das Recht, die abgetretenen Forderungen zu verwerten. 

Dies bedeutet in der Regel den Einzug der Forderungen vom Drittschuldner. 

Die Verwertung muss im Einklang mit dem vereinbarten Sicherungszweck und den gesetzlichen Vorschriften erfolgen. 

Der Erlös aus der Verwertung dient dann zur Tilgung der gesicherten Verbindlichkeit.


5. Verteidigungsmöglichkeiten gegen eine Verwertung durch den Sicherungsgläubiger

Es gibt verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Verwertung einer Sicherungsabtretung:

  1. Anfechtung der Sicherungsabtretung: Bei Vorliegen von Mängeln im Abtretungsvertrag.
  2. Einrede der Nichterfüllung: Wenn die gesicherte Forderung noch nicht fällig ist.
  3. Geltendmachung von Aufrechnungsmöglichkeiten: Wenn der Schuldner eine Gegenforderung gegen den Gläubiger hat.
  4. Bestreiten der Forderungshöhe: Wenn Unklarheiten über den tatsächlichen Wert der Forderung bestehen.
  5. Unzulässigkeit der Verwertung: Wenn die Verwertung gegen vertragliche Vereinbarungen oder gesetzliche Vorschriften verstößt.


6. Fazit

Die Sicherungsabtretung ist ein flexibles und weit verbreitetes Instrument der Kreditsicherung. 

Ihre rechtliche Konstruktion erfordert jedoch sorgfältige Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und der vertraglichen Gestaltung. 

Sowohl für Gläubiger als auch für Schuldner ist es wichtig, die Mechanismen und Verteidigungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Sicherungsabtretungen zu verstehen, um ihre Rechte und Pflichten effektiv zu wahren.

Hier kann ein fachkundiger Rechtsanwalt beratend und vertretend unterstützen.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 

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Foto(s): Dr. Holger Traub

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