Sie haben eine Klage vom Gericht zugestellt bekommen – Was Sie jetzt tun sollten

  • 4 Minuten Lesezeit

Sie haben eine Klage vom Gericht zugestellt bekommen – Was Sie jetzt tun sollten



Gelber Umschlag vom Gericht aufbewahren:

Sie sollten den gelben Umschlag, in dem Sie die Klage zugestellt bekommen haben, nicht wegwerfen sondern aufheben. Auf ihm hat der Postbote das Datum der Zustellung vermerkt. Dieses Datum ist wichtig für die Fristen, die Sie beachten müssen.


Fristen beachten:


Im Regelfall haben Sie zwei Wochen ab Zustellung der Klage Zeit, um dem Gericht mitzuteilen, ob Sie die in der Klage erhobene Forderung akzeptieren oder dagegen vorgehen wollen (sog. Verteidigungsanzeige). Danach haben Sie zwei weitere Wochen Zeit, um zur Klage Stellung zu nehmen (sog. Klageerwiderung). Während die erste Frist eine sogenannte Notfrist ist und nicht verlängert werden kann, wird das Gericht die zweite Frist auf einen entsprechenden Antrag hin verlängern. Eine Verlängerung um 2 bis 3 Wochen ist meist unproblematisch möglich.


Anwalt kontaktieren / Erstberatung:


Da ab Zustellung der Klage nur zwei Wochen Zeit ist, um sich zu überlegen, ob man gegen die Klage vorgeht oder nicht, sollten Sie zeitnah einen Anwalt kontaktieren. Im Regelfall besprechen Anwalt und Mandant zunächst im Rahmen einer Erstberatung den Fall, die rechtlichen Möglichkeiten, Chancen und Risiken sowie das weitere Vorgehen. Zu dieser Erstberatung sollten Sie alle relevanten Unterlagen mitbringen und dem Anwalt Einzelheiten schildern.


Folgen bei Fristversäumung:


Falls Sie innerhalb der 2-Wochen-Frist nicht reagieren, kann der Gegner ein sogenanntes Versäumnisurteil beantragen. Das Gericht unterstellt dann, dass alle Angaben des Gegners richtig sind, und fällt auf dieser Basis das Urteil. Zwar können Sie gegen dieses Urteil noch vorgehen, das Urteil ist aber erst einmal in der Welt und kann vom Gegner auch mittels Zwangsvollstreckung (Kontopfändung, Lohnpfändung, Gerichtsvollzieher) vollstreckt werden. Außerdem haben Sie die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.


Klageerwiderung:


Wenn Sie sich entschieden haben, gegen die Klage vorzugehen, und dies dem Gericht mitgeteilt haben, steht in einem zweiten Schritt die sogenannte Klageerwiderung an. In dieser Stellungnahme zur Klage müssen Sie im einzelnen darlegen, warum der in der Klage geltend gemachte Anspruch nicht besteht und die Klage daher vom Gericht abzuweisen ist. Je nach Verteilung der Beweislast müssen Sie zudem Beweise vorlegen (Unterlagen, Zeugen, etc.). Ein Anwalt weiß, worauf dabei zu achten ist und welche Anträge sinnvollerweise gestellt werden sollten.


Gerichtstermin, Vergleich und Urteil:


Sofern kein schriftliches Verfahren vom Gesetz vorgesehen bzw. vom Gericht angeordnet worden ist, findet nach einiger Zeit – nach einigen Wochen oder auch nach einigen Monaten – ein Gerichtstermin statt. Falls Zeugen gehört oder ein Sachverständiger nötig ist, kann es mehr als einen Gerichtstermin geben. Im Gerichtstermin werden noch offene Fragen besprochen und geklärt, ob eine Einigung möglich ist. Im Falle einer Einigung wird ein sog. Vergleich geschlossen. Kommt keine Einigung zustande, fällt das Gericht nach dem letzten Gerichtstermin das Urteil. Dagegen kann der Unterlegene bei Vorliegen der Voraussetzungen Berufung zum nächsthöheren Gericht einlegen und das Urteil dort überprüfen lassen.


Verfahren vor Gericht nicht ohne Anwalt führen:


Beim Amtsgericht und Arbeitsgericht kann man ein Klageverfahren auch ohne Anwalt alleine führen. Davon ist aber abzuraten, da nur ein Anwalt sich rechtlich auskennt und somit das optimale Ergebnis für Sie erreichen kann.


Beim Landgericht, beim Landesarbeitsgericht und anderen höheren Gerichten herrscht ohnehin Anwaltszwang. Dies bedeutet, dass Sie sich zwingend von einem Anwalt vertreten lassen müssen. Wenn Sie dies nicht machen und selbst das Gericht anschreiben, werden Ihre Ausführungen vom Gericht nicht beachtet, da sie unwirksam sind.


Was kostet ein Anwalt – lohnt sich das überhaupt:


Sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, die alle Kosten übernimmt – meist muss man aber auch hier zumindest einen Selbstbehalt von 100 bis 300 € selbst zahlen – müssen Sie Ihren Anwalt selbst bezahlen. Die meisten Anwälte rechnen ihre Tätigkeit nach dem Streitwert ab, also nach dem Wert, um den Sie sich mit dem Gegner streiten. Je höher der Wert, desto höher grundsätzlich die Kosten. Möglich ist aber auch eine Abrechnung nach Stundensatz (dann hängen die Kosten insbesondere davon ab, wie viel Zeit der Anwalt in den Fall investieren muss) oder die Vereinbarung einer Pauschale. Wenn Sie das Gerichtsverfahren gewinnen, haben Sie grundsätzlich einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Gegner – dieser muss aber nicht zwingend alle Kosten abdecken und muss zudem, wenn der Gegner nicht freiwillig zahlt, erst einmal durchgesetzt werden. Auf der anderen Seite sollten Sie sich aber überlegen, was es Sie kostet, wenn Sie sich nicht von einem Fachmann vertreten lassen. Dies kann deutlich teurer werden.


Empfehlung:

Bei Fragen zu einer Klage – egal ob als Kläger oder Beklagter – und egal, ob es um einen Arbeitsvertrag oder einen anderen Vertrag geht – rufen Sie einfach an oder schreiben eine E-Mail und vereinbaren einen Termin für eine individuelle Beratung – egal ob in unserer Kanzlei in Stuttgart, telefonisch, per Zoom bzw. MS Teams oder per E-Mail.


0711 / 7 22 34 39 0

tanja.fuss@anwaltskanzlei-fuss.de
https://anwaltskanzlei-fuss.de

Anwaltskanzlei Fuß – Die Servicekanzlei –

Stuttgart (Stadtmitte)


Weitere Informationen zu mir und meiner Kanzlei sowie weitere Ratgeber bzw. Rechtstipps/Blogartikel finden Sie auf unserer Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Tanja Fuß MPA

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten