Sie haben eine Waldorf-Frommer-Abmahnung bekommen?

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Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt unzählige Abmahnungen wegen Filesharings.

Sie haben eine Waldorf-Frommer-Abmahnung bekommen? – Keine Sorge! Kühlen Kopf bewahren!

Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den großen Anwaltskanzleien aus München.

Rufen Sie uns gerne und jederzeit unverbindlich zu einer kostenlosen Erstberatung an.

Wir helfen Ihnen gerne!

Unsere Erfahrung

Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, gerade mit Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München.

Wir haben jeden Tag mit diesen zu tun.

Unser Ziel

Sie zahlen möglichst nichts oder deutlich weniger.

Kostenlose Erstberatung!

Eine Waldorf-Frommer-Abmahnung ist nicht wie ein Gesetz in Stein gemeißelt, sondern absolut angreifbar! Wie das alles geht, möchten wir Ihnen auf dieser Seite zeigen.

Unterschreiben Sie nichts!

Zahlen Sie nichts!

Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Kanzlei Waldorf Frommer auf!

Notieren Sie sorgfältig die in der Regel sehr kurze Frist!

Suchen Sie den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht!

Auch wir haben unseren Kanzleisitz in München.

Wir haben jeden Tag mit Waldorf Frommer zu tun und kennen die Rechtsprechung der Münchener Gerichte. Wir wissen was zu tun ist!

Aus unserer Erfahrung von Tausenden Abmahnungen haben wir uns darauf spezialisiert, die horrenden Vergleichssummen, die sich aus pauschaliertem Schadensersatz und Anwaltskosten zusammensetzen, ganz zu beseitigen oder zumindest deutlich zu reduzieren. In vielen Fällen ist es nicht unbedingt nötig, überhaupt eine Unterlassungserklärung abzugeben. In keinem Fall macht es Sinn, die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Jeder Fall einer Waldorf-Frommer-Abmahnung ist anders!

Wenn Sie beispielsweise wissen, dass Sie den fraglichen Upload nicht vorgenommen haben, sondern ein Dritter, zahlen Sie gar nichts und geben Sie auch keine Unterlassungserklärung ab, wenn Sie zusätzlich einige Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Ihrem Anschluss beachtet haben. Sie sind in solchen Fällen völlig unschuldig und haften auch nicht als Störer.

Schicken Sie uns gerne unverbindlich Ihre Abmahnung.

Dann können wir diese in aller Ruhe im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung mit Ihnen besprechen.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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