Sie wurden enterbt – Was Sie jetzt unternehmen müssen

  • 2 Minuten Lesezeit

Wenn Sie vom Erbe ausgeschlossen wurden

Die Nachricht, dass man von einem Erbe ausgeschlossen wurde, kann sowohl emotional als auch finanziell belastend sein. Besonders, wenn es unerwartet kommt, stellt sich die Frage: Was kann ich jetzt tun? Dieser Beitrag richtet sich an Personen, die sich mit der Situation konfrontiert sehen, enterbt zu werden. Er erklärt die wichtigsten Schritte, die Sie nun unternehmen sollten, und die Rechte, die Ihnen möglicherweise zustehen.

Jetzt kontaktieren und erfolgreich beraten lassen!

1. Prüfen Sie das Testament und die Erbfolge:

Zunächst ist es wichtig, das Testament oder den Erbvertrag genau zu prüfen. Sind Sie tatsächlich vollständig enterbt worden? Es könnte etwa sein, dass Sie übersehen wurden. Manchmal werden Testamente auch missverständlich formuliert . Es ist auch wichtig zu verstehen, wie die gesetzliche Erbfolge in Ihrem Fall gestaltet ist. Denn selbst wenn Sie im Testament nicht erwähnt sind, könnten Ihnen als naher Angehöriger bestimmte Rechte zustehen.

Warten Sie nicht länger! Wir sind für Sie da!

2. Ermitteln Sie, ob Sie Anspruch auf den Pflichtteil haben:

In Deutschland schützt das Erbrecht nahe Angehörige durch den sogenannten Pflichtteil. Dieser beträgt in der Regel die Hälfte des Wertes, den Sie als gesetzlicher Erbe erhalten hätten. Pflichtteilsberechtigt sind meist die direkten Abkömmlinge, der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner und unter Umständen die Eltern des Verstorbenen. Der Pflichtteil ist ein Wertanspruch und muss aktiv von Ihnen geltend gemacht werden.

Selbst wenn Sie enterbt wurden, haben Sie als naher Angehöriger des Verstorbenen also möglicherweise Anspruch auf den Pflichtteil. Doch beachten Sie: DieseAnspruch muss aktiv geltend gemacht werden.

Warten Sie nicht länger! Wir sind für Sie da!

Beratungsprozess in Ihrer Kanzlei:

  1. Anwaltliche Erstberatung zur Einschätzung der Erfolgsaussichten.
  2. Professionelle Vertretung Ihrer Interessen in allen notwendigen Verfahren.
  3. Individuelle Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte.
  4. Aufzeigen Ihrer Handlungsmöglichkeiten und Unterstützung bei der Strategieentwicklung.

3. Überlegen Sie, ob eine Anfechtung des Testaments sinnvoll ist:

Unter bestimmten Umständen kann ein Testament angefochten werden. Mögliche Gründe hierfür können sein, dass der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserstellung nicht testierfähig war oder dass das Testament unter Zwang oder durch Täuschung zustande gekommen ist. Eine Anfechtung ist ein juristisch komplexes Unterfangen, das stichhaltige Beweise und eine fundierte rechtliche Argumentation erfordert. Es ist daher unerlässlich, sich hierbei von einem erfahrenen Anwalt beraten und vertreten zu lassen.

Für Sie da:

RAin Hauptmann-Uhl

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht

Telefon: +49 7161 97814-0

Kontaktformular

Kanzlei Hauptmann-Uhl und Kollegen, Göppingen

Foto(s): https://pixabay.com/photos/right-law-attorney-justice-4926156/

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Martina Hauptmann-Uhl