Silvester Feuerwerk – Was ist erlaubt?

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Bald ist Silvester und das Jahr endet. Für die meisten Menschen gehört Feuerwerk an Silvester dazu. Doch welche Regeln gelten beim Feuerwerk. Was darf ich kaufen? Wann darf ich das Feuerwerkzünden und wann verstoße ich gegen das Sprengstoffgesetz?

Welche Feuerwerkskörper darf ich kaufen?
Grundsätzlich dürfen alle Feuerwerkskörper der Kategorie 1 und 2 gekauft werden, die über eine Registriernummer und ein CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer 0589 der zuständigen Prüfstelle verfügen.

Es ist beim Erwerb der Feuerwerkskörper unerheblich, ob diese in Deutschland oder dem Ausland gekauft wurden, solange sie nach den EU-Richtlinien zur Pyrotechnik überprüft wurden und die oben benannten Nummern und Zeichen enthalten. Man sollte aber dennoch bei im Ausland gekauften Feuerwerkskörpern vorsichtig sein, da die Kennzeichen auch gefälscht sein können.

Feuerwerkskörper der Kategorie 3 und 4 dürfen hingegen nur mit besonderer behördlicher Erlaubnis erworben werden.

Wie viele Feuerwerkskörper darf ich kaufen?
Bei dieser Frage kommt es darauf an, wie viele Feuerwerkskörper der Kategorie 1 und 2 an einem Ort gelagert werden dürfen.

Sofern Sie das Feuerwerk in ihrer Wohnung aufbewahren wollen, müssen Sie wissen, dass in bewohnten Räumen lediglich ein Kilo Nettosprengstoffmasse erlaubt ist. Wie viel Nettosprengstoffmasse die erworbenen Feuerwerkskörper enthalten, steht auf der Verpackung. Wenn eine Feuerwerksbatterie beispielsweise 350 Gramm Nettosprengstoffmasse enthält, dann wäre das erlaubte Kilo bereits bei 3 Feuerwerksbatterien überschritten.

Wird das Feuerwerk hingegen in einem unbewohnten Bereich der Wohnung gelagert. Dürfen bis zu 10 Kilo Nettosprengstoffmasse erworben werden. In einer Garage oder Lager außerhalb der Wohnung dürfen sogar 15 Kilo Gramm Nettosprengstoffmasse gelagert werden.

Dürfen Kinder die Feuerwerkskörper zünden?
In Deutschland dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (Raketen, Batterien, Böller und ähnliches) ausschließlich von Personen ab 18 Jahren erworben und gezündet werden.

Feuerwerkskörper der Kategorie 1 (Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, Knallerbsen und ähnliches) die im Haus verwendet werden können, dürfen von Kindern ab 12 Jahren gekauft und gezündet werden.

Für alle Kinder unter 12 Jahren ist Feuerwerk daher lediglich zum anschauen erlaubt, jedoch nicht zum selber entzünden.

In welchem Zeitraum darf ich das Feuerwerk entzünden?
In Deutschland darf vom 31. Dezember von 0:00 Uhr bis zum 1. Januar um 24:00 Uhr Feuerwerk gezündet werden. Die einzelnen Städte und Gemeinden dürfen davon jedoch auch abweichende Regelungen treffen. Die Stadt Essen richtet sich nach der allgemeinen Regelung.

Darf ich überall Feuerwerk zünden?
Sofern die Stadt oder Gemeinde keine Feuerwerksverbotszonen eingerichtet hat, darf prinzipiell überall im erlaubten Zeitraum Feuerwerk gezündet werden.

In Essen ist das Zünden von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, und Kinder- und Altenheimen grundsätzlich verboten. Darüber hinaus, dürfen Feuerwerkskörper weder auf Mensch noch Tier geworfen werden.

Mache ich mich strafbar, wenn ich illegale Feuerwerkskörper kaufe, besitze oder entzünde?
Feuerwerkskörper egal welcher Kategorie ohne die genannten Kennzeichen oder entsprechende Erlaubnis sind grundsätzlich illegal und verboten und dürfen weder erworben noch entzündet werden.

Gemäß § 40 Sprengstoffgesetz wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft, wer illegale Feuerwerkskörper besitzt oder verwendet. Darunter fallen vor allem die sogenannten „Polen-Böller“, die über eine Sprengstoffmenge verfügen, die in Deutschland nicht zugelassen ist.

§ 41 Sprengstoffgesetz regelt demgegenüber, wann die Verwendung von Feuerwerkskörpern als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die eigentlich zulässigen Feuerwerkskörper außerhalb der erlaubten Zeiträume gezündet werden.

In NRW wird das Zünden eines Feuerwerks ohne Anzeige oder rechtzeitige Anzeige außerhalb der erlaubten Zeiten mit einer Geldbuße von 250,00 bis 2.600,00 € geahndet. NRW, Brandenburg und Hamburg, verfügen über eigene Sprengstoffgesetze. Die Ahndung des Verstoßes fällt in diesen Bundesländern daher im Vergleich zu den anderen Bundesländern deutlich milder aus.

In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen,  Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen wird der Verstoß mit einem Bußgeld bis 10.000,00 € geahndet.

Schlusswort
Ich wünsche Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr und machen Sie sich nicht strafbar.


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