Polenböller , Tschechenböller, Explosionsgefahr: Wann ist Feuerwerk strafbar?

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Das wird der Knaller.

Bitte keine Probleme mit dem Gesetz, aber Silvester soll trotzdem der Knaller werden? Dann bleiben Sie dran.

Rechtliche Grundlagen des Feuerwerks


Das Thema Feuerwerk und dessen rechtliche Rahmenbedingungen ist in Deutschland durch verschiedene Gesetze und Vorschriften geregelt. Insbesondere das Sprengstoffgesetz (SprengG) und die damit verbundene Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz (AVS) bilden die Grundlage für den Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen. Das SprengG regelt die Herstellung, den Handel, den Besitz und die Verwendung von explosiven Stoffen und anderen pyrotechnischen Artikeln. 

Unterschieden wird zwischen verschiedenen Kategorien von Feuerwerksartikeln, die sich hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit und der damit verbundenen rechtlichen Anforderungen unterscheiden. Diese Regelungen zielen darauf ab, sowohl den sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern zu gewährleisten als auch potenzielle Gefahren für die Öffentlichkeit zu minimieren.


Einteilung der Feuerwerksartikel


Die Einteilung der Feuerwerksartikel erfolgt in verschiedene Klassen, die jeweils unterschiedliche Anforderungen und Verwendungsmöglichkeiten mit sich bringen. Eine zentrale Regelung findet sich im Sprengstoffgesetz, das den Besitz von Feuerwerksklassen regelt.
Die wichtigsten Kategorien sind:

🧨Klasse I: 

Diese Artikel sind als so wenig gefährlich eingestuft, dass sie ohne spezielle Erlaubnis verkauft und verwendet werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise Knallerbsen und Tischfeuerwerke, die in der Regel für Kinder geeignet sind und keine großen Gefahren bergen.

🧨Klasse II:

Diese Artikel dürfen nur an Personen verkauft werden, die mindestens 18 Jahre alt sind und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen einhalten. Beispiele sind bestimmte Böller und Raketen, die an Silvester oder bei anderen Feierlichkeiten verwendet werden. Hierbei ist zu beachten, dass der Gebrauch in der Regel nur an bestimmten Tagen gestattet ist.

🧨Klasse III:

Diese Artikel sind besonders gefährlich und dürfen nur von Fachleuten verwendet werden. Dazu gehören Großfeuerwerke, die oft bei öffentlichen Veranstaltungen zum Einsatz kommen. Der Umgang mit diesen Feuerwerkskörpern ist stark reglementiert.

🧨Klasse IV:

Diese Artikel sind der professionellen Anwendung vorbehalten und unterliegen strengen Vorschriften. Privatpersonen haben keinen Zugriff auf diese Produkte.



Strafrechtliche und ordnungswidrigkeitenrechtliche Relevanz bei unsachgemäßer Handhabung

🧨Zu Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Feuerwerken : Es können Bußgelder für das Zünden von Feuerwerkskörpern in verbotenen Gebieten (beispielsweise sensible Orte wie Krankenhäusern und Altenheimen) verhängt werden oder wenn bestimmte Ruhezeiten nicht eingehalten werden. Zudem dürfen Feuerwerke nur in bestimmten Zeiträumen verkauft (28-31.12) sowie gezündet (31.12-01.01) werden. Ausnahmen bilden besonders genehmigte lokale Festivitäten.

🧨Die unsachgemäße Handhabung von Feuerwerkskörpern kann sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Insbesondere können Handlungen, die zu einer Gefährdung Dritter führen, als Straftaten gemäß dem Strafgesetzbuch (StGB) gewertet werden. Hierbei sind vor allem die §§ 223 ff. StGB relevant (Körperverletzungsdelikte).

🧨Achtung: Sogenannte Polen- und Tschechenböller ins Inland zu verbringen oder gar zu zünden ist bereits für sich genommen strafbar (Geld- oder Freiheitsstrafe nach § 40 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 27 SprengG); sollte Leib oder Leben von Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden, stellt dies sogar direkt ein Verbrechen nach § 308 StGB dar (Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion), welches direkt mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr sanktioniert wird. Einfache Feuerwerskörper bis Klasse 2 in obiger Liste werden nicht als Kernenergie bzw. Sprengstoff im Sinne der Norm umfasst, weshalb Sie nicht nur gesundheitlich, sondern auch rechtlich auf der sicheren Seite stehen, wenn Sie sich mit dem Material begnügen, welches der deutsche Markt hergibt. Achten Sie, wenn Sie sich über die Herkunft der Raketen unsicher sein sollten, immer unbedingt auf das CE-Prüfsiegel.

🧨Sollte dieser Rat Sie zu spät erreichen und Sie womöglich Betroffener von einem Ermittlungsverfahren oder einem Strafbefehl sein, zögern Sie nicht, einen erfahrenen Strafverteidiger zu konsultieren, um weiteren Schaden abzuwenden. Allgemeine Hinweise zu strafrechtlichen Risiken an Silvester erhalten Sie hier.




AS-Strafverteidigung

Adrian Schmid

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

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+49 (0) 511 51524700

Foto(s): Freepik

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