Silvester – wann darf man knallen, sind Polen-Böller / Schreckschusspistolen erlaubt?

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Kurz vor Silvester wird wieder der eine oder andere Feuerwerkskörper in so manchem Einkaufswagen landen. Knaller, Raketen, Böller, Tischfeuerwerk und wie in jedem Jahr vor dem Silvester-Abend drängen sich zahlreiche Fragen auf. 

Fragen zu Silvester

Wer darf welche Knaller kaufen? Darf man Polen-Böller in Deutschland zünden? Darf man an Silvester Schreckschusswaffen abfeuern? Wann darf mit dem Knallen begonnen werden? Unser VLog klärt auf. 

Wer darf Knaller kaufen? Wann darf geknallt werden? Welche Knaller darf man kaufen?

§ 3a Strengstoffgesetz bestimmt, dass pyrotechnische Gegenstände nach einem Gefährdungsgrad und nach ihrem Verwendungszweck eingeteilt werden.

Feuerwerkskörper unterstehen der Kategorie F. Die Gefährdungskategorien reichen von 1 bis 4. 

Die Kategorie F1 erfasst solche Feuerwerkskörper, von denen nur eine sehr geringe Gefahr ausgeht und die darüber hinaus nur einen zu vernachlässigen Lärmpegel (maximal 120 dBA bei der Messung aus einem Meter Entfernung) verursachen und überdies zur Verwendung in geschlossenen Bereichen vorgesehen sind. Dazu gehören die allseits bekannten Knallerbsen, Wunderkerzen und das Tischfeuerwerk. 

Selbst Kinder, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, dürfen diese Feuerwerkskörper kaufen. Zudem dürfen diese Gegenstände nicht nur an Silvester, sondern im gesamten Jahr benutzt werden.

Zur Kategorie F2 gehören solche Feuerwerkskörper, von denen eine geringe Gefahr ausgeht und die einen geringen Lärmpegel verursachen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind. 

Hierunter fallen die im deutschen Einzelhandel erhältlichen Knallkörper mit Zündschnur (also alle Chinaböller, Zisselmännchen und Knallfrösche). Zudem auch die im Einzelhandel vertriebenen Raketen. All diese Feuerwerksartikel darf man mit Erreichen der Volljährigkeit erwerben. Gezündet werden dürfen diese Artikel getreu § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz am 31. Dezember (ab 0 Uhr) bis zum 1. Januar um 24 Uhr. 

In der übrigen Zeit dürfen diese einzig und allein gezündet werden durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27 Sprengstoffgesetz, eines sogenannten Befähigungsscheines nach § 20 Sprengstoffgesetz oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Abs. 1 Sprengstoffgesetz.

Wieso dürfen bestimmte Knaller nicht verkauft bzw. benutzt werden?

Der Gefährdungsaspekt veranlasst den Gesetzgeber, bestimmte Feuerwerksartikel zu verbieten. Regelgerechte Knaller sind hinreichend getestet und bei ordnungsgemäßer Anwendung können Gesundheits- und Sachschäden vermieden werden.  

Interessant ist insoweit der Aufbau eines China-Böllers, der auf Wikipedia gut dargestellt ist https://de.wikipedia.org/wiki/Knallk%C3%B6rper. Diese Knaller müssen deutlich von unerlaubten Feuerwerkskörpern distanziert werden, auf die im Folgenden noch eingegangen werden soll. Generell sollten Verbraucher tunlichst auf die CE-Kennzeichnung achten und Knallkörper möglichst nur bei einem vertrauenswürdigen Einzelhändler erwerben.

Wo dürfen Knaller nicht gezündet werden? Welche Strafen drohen beim Verstoß gegen das SprengG?

Keiner der vorgenannten Feuerwerkskörper darf in unmittelbarer Nähe zu befriedeten Gebieten (Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime, Kirche, besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen) gezündet werden. Es gibt gar großflächige Gebietsbereiche, in denen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gänzlich untersagt ist. So darf seit 1980 auch zu Silvester auf der gesamten Insel Sylt kein Knaller und keine Rakete mehr gezündet werden.

Beim ordnungswidrigen Verstoß gegen Schutzvorschriften des Sprengstoffgesetzes und der Verordnung zu diesem Gesetz drohen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro.

Darf man sogenannte "Polen-Böller" in Deutschland zu Silvester zünden?

Generell verboten sind die sogenannten „Polen-Böller“. Wer in Deutschland Feuerwerkskörper kaufen will oder solche ins Bundesgebiet importieren will, der muss darauf achten, dass diese eine CE-Kennzeichnung besitzen und dass ein Konformitätsnachweis für diese Gegenstände durch den Hersteller erbracht wurde. Gerade diese Voraussetzungen erfüllen Polen-Böller nicht.

§ 40 Abs. 1 des Sprengstoffgesetzes stellt sogar den Erwerb oder den Umgang mit Polen-Böllern oder anderen explosionsgefährlichen Stoffen unter eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder unter Geldstrafe. Wer gar wissentlich mit solchen Stoffen oder Polen-Böllern hantiert und dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, der muss gar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen oder mit empfindlichen Geldstrafen.

Darf man zu Silvester mit einer Schreckschusspistole schießen?

Getreu § 14 Abs. 4 WaffG ist an Silvester das Schießen mit Schreckschusspistolen nur auf einem Privatgelände (das Gesetz spricht vom befriedeten Besitztum) mit Zustimmung des Inhabers erlaubt. Ferner dürfen hier nur solche Schreckschusspistolen genutzt werden, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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