Sittenwidrige Darlehen bei der Sparkasse / S-Kreditpartner GmbH ? : Ein Überblick

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Die S-Kreditpartner GmbH steht aktuell wegen sittenwidriger Darlehen in der Kritik. Aber was genau bedeutet "sittenwidriges Darlehen"? Und wie kann man sich dagegen wehren? Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Aspekte und zeigt, wie ein Anwalt Ihnen helfen kann.

Was sind sittenwidrige Darlehen?

Ein Darlehen gilt als sittenwidrig, wenn es gegen die guten Sitten verstößt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Konditionen des Darlehens im krassen Missverhältnis zur erbrachten Leistung stehen. Sittenwidrigkeit kann sich aus überhöhten Zinsen, unangemessenen Gebühren oder anderen ungerechtfertigten Nachteilen für den Darlehensnehmer ergeben.

MFI-Zinsstatistik: Ein Maßstab für Zinsen

Die MFI-Zinsstatistik (Monetary Financial Institutions) der Deutschen Bundesbank ist eine wichtige Referenz zur Bewertung von Darlehenszinsen. Diese Statistik zeigt die durchschnittlichen Zinssätze für verschiedene Arten von Krediten und kann als Vergleichsmaßstab dienen, um überhöhte Zinsen zu identifizieren. Wenn ein Darlehenszins signifikant über den Werten der MFI-Zinsstatistik liegt, könnte dies ein Indikator für Sittenwidrigkeit sein.

Wann gilt ein Darlehen als sittenwidrig?

Ein Darlehen wird als sittenwidrig eingestuft, wenn es einen Wuchertatbestand erfüllt. Dazu gehören:

  1. Krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung.
  2. Ausbeutung der schwächeren Position des Darlehensnehmers, z.B. aufgrund von Unerfahrenheit, mangelhafter Urteilsfähigkeit oder Zwangslage.

Ein aktuelles Beispiel mit einer anderen Bank liefert das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 07.03.2022 (Az. 325 O 110/22).  Das Gericht befand, dass die Zinsen deutlich über den marktüblichen Sätzen lagen und die Darlehensnehmer in einer wirtschaftlich angespannten Lage waren, was ausgenutzt wurde.

Wie kann ein Anwalt helfen?

Ein Anwalt kann in mehreren Schritten helfen, wenn Sie den Verdacht haben, ein sittenwidriges Darlehen abgeschlossen zu haben:

  1. Kostenlose Ersteinschätzung: Viele Anwälte bieten eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an. Hierbei wird geprüft, ob Anhaltspunkte für eine Sittenwidrigkeit des Darlehens vorliegen.
  2. Kostenlose Deckungsanfrage: Bei bestehenden Rechtsschutzversicherungen kann der Anwalt eine Deckungsanfrage stellen, um zu klären, ob die Kosten für eine rechtliche Auseinandersetzung von der Versicherung übernommen werden.
  3. Prüfung der Darlehensbedingungen: Der Anwalt analysiert die Vertragsbedingungen und vergleicht diese mit den marktüblichen Konditionen und der MFI-Zinsstatistik.
  4. Rechtsvertretung: Sollte eine Sittenwidrigkeit vorliegen, vertritt der Anwalt Sie gegenüber der Bank und vor Gericht, um eine Rückzahlung überhöhter Zinsen oder eine Anpassung der Vertragsbedingungen zu erwirken.

Fazit

Sittenwidrige Darlehen stellen einen erheblichen finanziellen Nachteil für Betroffene dar.. Wenn Sie den Verdacht haben, betroffen zu sein, sollten Sie nicht zögern, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine kostenlose Ersteinschätzung und eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung sind erste Schritte, um Ihre Rechte zu wahren und möglicherweise überhöhte Kosten zurückzufordern. Ein erfahrener Anwalt kann Sie dabei kompetent unterstützen und sicherstellen, dass Sie fair behandelt werden.

Foto(s): Foto von Towfiqu barbhuiya auf Unsplash

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