Sittenwidriges Darlehen: BNP Paribas zur Rückzahlung von 5.490 Euro verurteilt

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Das Landgericht Hamburg hat in einem wegweisenden Urteil (Az. 325 O 110/22) die BNP Paribas, die in Deutschland auch unter der Marke Consors Finanz und Von Essen Bank bekannt ist, dazu verurteilt, einem Verbraucher die gezahlte Vermittlungsprovision in Höhe von 5.490 Euro zurückzuerstatten. Das Gericht bestätigte, dass das im Mai 2018 abgeschlossene Immobiliardarlehen mit einem effektiven Jahreszins von 10,64% sittenwidrig und wucherisch war.


Der Verbraucher aus Hamburg erhielt von der BNP Paribas (ehemals Von Essen Bank) ein Immobiliardarlehen in Höhe von 79.000 Euro. Das Landgericht Hamburg urteilte, dass der verlangte Zinssatz den marktüblichen Zinssatz erheblich überstieg und somit gegen die guten Sitten verstieß. Das Gericht stellte fest, dass die BNP Paribas die gezahlte Vermittlungsprovision zurückzahlen muss.


Dieses Urteil stellt eine bedeutende Entscheidung dar und könnte Auswirkungen auf ähnliche gealgerte Fälle haben. Nicht nur eine Vermittlungsprovision, sondern der deutlich überhöhte Zinssatz könnte zurückgefordert werden. Gegebenenfalls bietet sich die Möglichkeit an, eine Beendigung des Darlehensvertrages zu erzielen und im Anschluss eine günstigere Refinanzierung abzuschließen.


Auch wir führen bereits mehrere außergerichtliche und gerichtliche Verfahren gegen die BNP Paribas, Von Essen Bank und Consors Finanz. Wenn Sie weitere Informationen oder rechtliche Unterstützung benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:


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