Hamburger Volksbank zur Rückzahlung von 91.000 Euro Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt

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Die Hamburger Volksbank eG wurde vom Landgericht Hamburg, Urteil vom 06.07.2023, Az. 302 O 24/23, dazu verurteilt, einem Verbraucher eine Vorfälligkeitsentschädigung von 91.435 Euro zurückzuzahlen.

Formfehler der Hamburger Volksbank eG

Begründet hat das Landgericht Hamburg dies mit einem Formfehler im Darlehensvertrag bei den Informationen zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Wird die Berechnungsweise im Darlehensvertrag fehlerhaft oder irreführend dargestellt, darf eine Bank oder Sparkasse keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können zurückgefordert werden.

Welche Kreditinstitute betroffen sind

Betroffen sind von diesem Fehler vermutlich zahlreiche Immobiliardarlehensverträge der Hamburger Volksbank eG und auch anderer Banken und Sparkassen seit dem 21.03.2016. Die Vorfälligkeitsentschädigung kann in derartigen Fällen zurückverlangt werden.

Was passiert war

Der Verbraucher hatte in dem vom Landgericht zu entscheidenden Fall im Jahr 2017 das Darlehen aufgenommen. Während der Corona-Pandemie hatte er Schwierigkeiten, seine Raten zu zahlen. Die Hamburger Volksbank eG kündigte daraufhin dem Verbraucher die Grundschuld, die dem Verbraucher durch den Gerichtsvollzieher zugestellt wurde. Der Verbraucher sah sich von der Hamburger Volksbank eG unter Druck gesetzt, seine Immobilie zu verkaufen. Die Hamburger Volksbank verlangte bei Rückzahlung des Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung von ca. 96.844 Euro. Eingeklagt wurde ein etwas geringerer Betrag, da einige Raten am Ende nicht gezahlt wurden.

Grundsatzfragen zur Vorfälligkeitsentschädigung noch offen

Fachanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist darüber hinaus der Ansicht, dass für Immobiliardarlehensverträge, die seit dem 21.03.2016 abgeschlossen wurden, die Vorfälligkeitsentschädigung grundsätzlich nicht mehr nach dem so genannten Aktiv-Passiv-Vergleich verlangt werden kann. Auch geht Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe davon aus, dass mit einer Kündigung der Grundschuld eine Bank grundsätzlich ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verliert. Das Landgericht ist auf diese Rechtsfragen nicht näher eingegangen, weil ihm schon der Formfehler im Darlehensvertrag genügte.

Was Verbraucher tun können

Verbraucher, die eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, sollten ihre Darlehensverträge und die Berechtigung der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung rechtlich überprüfen lassen und gegebenenfalls diese von der Bank zurückfordern. Eine erste Prüfung kann eine Verbraucherzentrale vornehmen oder ein Rechtsanwalt.

Das Urteil des LG Hamburg, Urteil vom 06.07.2023, Az. 302 O 24/23, ist noch nicht rechtskräftig.


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