S&K: Jetzt schon zum Anwalt? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert

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Seit der Razzia bei der S&K Gruppe beschäftigt die Unternehmensgruppe sowohl die Presse als auch die Anleger. Denn der Verdacht der Staatsanwaltschaft ist gravierend: Betrug mit Kapitalanlagen und Untreue. In der offiziellen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft wird sogar von einem Schneeballsystem zulasten der Anleger ausgegangen. Der Schaden für die Anleger verschiedener Fonds soll in die Millionen gehen. Da die S&K Gruppe jedoch Verbindungen zu verschiedenen Fonds aufweist, stellen sich nun die Anleger zahlreicher (Immobilien)Fonds, die Frage, ob auch ihre Kapitalanlage betroffen. Insbesondere bei jenen Fonds, die die Buchstaben „S&K" bereits im Namen tragen.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern an

Das Ergebnis, welchen Fonds Schaden entstanden ist, steht erst am Ende der Ermittlungen fest. Diese werden aller Voraussicht nach angesichts der Dimension des Falls „S&K" noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher stellt sich die Frage, ob es für die Anleger S&K-naher Fonds bereits jetzt rechtliche Möglichkeiten gibt, die diese wahrnehmen können. Kurz gesagt: Können Anwälte schon jetzt etwas für Anleger unternehmen? Die Antwort lautet: Es gibt Anlegeransprüche, die nicht vom S&K Skandal abhängig sind.

Zivilrechtliche Ansprüche, die nicht im Strafrecht wurzeln, können Anlegern eine Chance eröffnen. Denn gerade für Anleger, die in geschlossene Fonds investierten, bestehen oftmals Ansprüche wegen falscher Anlageberatung. Dies zeigt sich in der anwaltlichen Praxis immer wieder. Es handelt sich hierbei um zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, die durch Fehler oder Defizite bei der Anlageberatung ausgelöst werden.

Ansatzpunkt Anlageberatung

Dies hat folgenden Hintergrund: Angesichts der Fülle verschiedener Kapitalanlagen vertrauen Anleger oftmals auf die Empfehlung eines Beraters, wenn sie Geld investieren möchten. Bereits vor Jahren legte die höchstrichterliche Rechtsprechung fest, welche Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anlageberatung zu stellen sind. Diese Anforderungen werden unter dem Stichwort „Anleger- und anlagegerechte Beratung" zusammengefasst. Grob umrissen muss eine anleger- und anlagegerechte Beratung folgendes leisten: Zunächst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers ermittelt werden. Anhand dieser Vorgaben haben die Berater eine zu diesen Wünschen passende Kapitalanlage zu empfehlen (anlegergerechte Beratung). In einem zweiten Schritt ist einem Anleger ein umfassendes und realistisches Bild von den Vor- und Nachteilen der empfohlenen Kapitalanlage zu zeichnen (anlagegerechte Beratung). Passierten bei der Anlageberatung Fehler, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum.

Gerade geschlossenen Fonds wohnen verschiedene Risiken inne. Hierzu zählen zum einen Verlustrisiken, die sich aus der unternehmerischen Natur des Fonds ergeben. Weiterhin sind die Möglichkeiten der Anleger, sich von ihrem Fonds zu trennen eingeschränkt: Der Zweitmarkt, auf welchem Fondsanteile gehandelt werden, ist nicht reguliert und der Preis für einen Fondsanteil ist von der Nachfrage abhängig. Dies sind nur einige Beispiele für Risiken geschlossener Fonds. Neben einer umfassenden Darstellung der Risiken müssen die Berater auch noch weitere Pflichten erfüllen. Sie müssen zum Beispiel zutreffend über Provisionen aufklären oder den Prospekt, in welchem der Fonds detailliert dargestellt wird, rechtzeitig übergeben.

Einzelfall entscheidend

Anleger eines S&K-nahen Fonds, die ihre Anlageberatung überprüfen lassen wollen, sollten sich an eine Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Dann kann anhand einer Überprüfung des Einzelfalls ermittelt werden, ob ein zivilrechtliches Vorgehen oder die Klage eines Anlegers erfolgversprechend ist oder nicht. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits Anleger, die in S&K Sachwerte-Fonds investierten. Darüberhinaus können sich Anleger auch der S&K-Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen.

Weitere Informationen zur S&K Interessengemeinschaft sowie zu United Investors Fonds befinden sich in der Rubrik „Aktuelle Fälle" auf der Internetseite der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen auf www.dr-stoll-kollegen.de sowie auf der Seite www.sk-interessengemeinschaft.de

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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