Sky Deutschland: Abmahnung durch JBB Rechtsanwälte - Jaschinski Biere Brexl Partnerschaft

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Die Berliner Anwaltskanzlei JBB Rechtsanwälte – Jaschinski Biere Brexl Partnerschaft versendet im Auftrag der Sky Deutschland GmbH & Co. KG  urheberrechtliche Abmahnungen wegen unberechtigter öffentlicher Wiedergabe von Pay-TV-Sendungen der Sky Deutschland GmbH & Co. KG . Die angeblich widerrechtliche öffentliche Ausstrahlung sei durch einen Kontrolleur festgestellt worden. Die JBB führen in Ihrem Schreiben aus, dass Ihre Mandantin, die Sky Deutschland GmbH & Co. KG, mehre hundert Kontrollen durchführen lässt.

Die JBB Rechtsanwälte sehen in der angeblich öffentlichen Ausstrahlung eine Urheberrechtsverletzung und fordern in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Abmahnkosten und entgangene Lizenzeinnahmen werden mit insgesamt über 7.000,00 Euro beziffert! Im Anschluss wird ein Vergleichsangebot von 5.300,00 Euro zur Abgeltung aller Ansprüche unterbreitet. Dieser Anspruch kann durch den Abgemahnten reduziert werden, indem er einen Abo-Vertrag mit der Sky Deutschland GmbH & Co. KG abschließt. Dies an sich ist schon merkwürdig.

In einem uns vorliegenden Fall gehen die Merkwürdigkeiten jedoch weiter. Der Abgemahnte hat einen zweiten schriftlichen Vergleich vorgefertigt bekommen. Auch dieser stammt von der Sky Deutschland GmbH & Co. KG. An den entsprechenden Stellen ist dieser handschriftlich zu ergänzen, wobei die Summe des Schadenersatzes schon einmal handschriftlich von einem Mitarbeiter der Sky Deutschland GmbH & Co. KG eingetragen wurde. Dieses Mal jedoch „nur“ noch in Höhe von 3.500,- €. Auch dieser Vertrag kann durch den Abgemahnten bei Abschluss eines Abo-Vertrages reduziert werden. Die Festsetzung des Schadersatzanspruches scheint willkürlich zu erfolgen.

Unabhängig von den vorgenannten Schadensersatzansprüchen werden in beiden „Vergleichsvordrucken“ Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.044,- € verlangt.

Sie sollten die geltend gemachten Ansprüche nicht unter dem Eindruck der Abmahnung einfach ungeprüft akzeptieren. Die Abmahnung sollte zwar ernst genommen werden, jedoch sollten Sie nichts überstürzen.

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail, um die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung zu erfragen. Wir sind sogar am Wochenende für Sie erreichbar!

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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