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So bekommen Sie jetzt Ihr Geld vom Reiseveranstalter zurück

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Diesen Frühling bleiben Reisende dieses Jahr auf ihren gepackten Koffern sitzen. Das Auswärtige Amt hat eine weltweite Reisewarnung wegen des Coronavirus herausgegeben. Es mussten etliche Reisen storniert werden. Doch anstatt das Geld zurückzuzahlen bieten Reiseveranstalter derzeit oft nur Gutscheine an, die der Urlauber dann später wieder einlösen kann. Viele Urlauber sind nun verunsichert und fragen sich, ob sie den Gutschein annehmen sollten. Im Folgenden haben wir die Rechtslage zusammengefasst.

Muss ich einen Reisegutschein akzeptieren?

Kurz und knapp: Nein, Urlauber müssen solch ein Reisegutschein nicht akzeptieren.

Reisveranstaltern und Airlines drängen ihre Kunden trotzdem oft auf eine zügige Entscheidung, indem sie teilweise sogar behaupten, dass nach der gesetzten Frist gar keine Ansprüche mehr bestehen würden. Die Reiseveranstalter versuchen mit allen Mitteln ihre Kunde hinzuhalten und zu vertrösten. Geld sieht man nur noch, wenn man einen Anwalt einschaltet. Doch der ist oftmals teuer.

Rechtsanwalt Mirco Lehr hat deswegen beschlossen, den Reisenden eine kostenfreie Erstberatung zu ermöglichen, sodass jeder Kunde schnell sein Geld vom Reiseveranstalter wiederbekommt.

Hierzu müssen Sie lediglich folgende Unterlagen per E-Mail an info@mircolehr.de übermitteln:

  1. Buchungsunterlagen
  2. Stornierung
  3. Kommunikation mit dem Reiseveranstalter (E-Mails / Einschreiben / usw.)

Sie erhalten dann kostenfrei eine Ersteinschätzung zum weiteren Vorgehen gegen den Reiseveranstalter.

Holen Sie sich jetzt Ihr Geld zurück!

Erwägung der Bundesregierung für Gutscheinlösung

Eine Verpflichtung Gutscheine zu akzeptieren gibt es nicht. Viele Reiseveranstalter versuchen es trotzdem. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern!

Foto(s): Mirco Lehr

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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