Software-Update Porsche Macan 3,0 l: Nun verpflichtender Rückruf durch das Kraftfahr Bundesamt

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Nachdem nun auch beim Porsche Macan 3 l V6 Diesel eine illegale Abschaltvorrichtung gefunden wurde, die die Abgaswerte am Prüfstand gegenüber dem Normalverkehr verbessert, wurde nun Stand 26.1.2018 vom KBA eine verpflichtende Rückrufaktion für 52.500 Fahrzeuge mit dem sechs Zylinder Diesel angeordnet. Wie auch Audi, muss Porsche bis Anfang Februar dem Kraftfahrtbundesamt in Flensburg nachweisen, ob ein mögliches Update ausreicht. Sollte dieses Update nicht ausreichend sein, so wird dem Porsche Marcan 3 l Diesel, ebenso wie dem Audi A8, die Zulassung insgesamt entzogen. Porsche kommt mit dem Rückruf einem möglichen Zulassungsverbot für den Porsche Macan zuvor.

Bereits 2016 hat Porsche eine freiwillige Rückrufaktion angeordnet, allerdings immer wieder betont, dass beim Porsche Macan keine illegalen Abschaltvorrichtungen verbaut wurden. Wie so oft, halten es die Autokonzerne mit ihren Aussagen nicht so genau. Auch der Porsche Cayenne sowie der Panamera mit dem inzwischen eingestellten 4,2 l V8 Diesel werden aktuell vom KBA wegen des Verdachts einer illegalen Abschaltvorrichtung untersucht. Wir werden hierüber berichten.

Aktuell werden derzeit parallel zu den VW- und Audi-Klagen in unserem Unternehmen, Porsche Klagen eingereicht bzw. sind schon bei den zuständigen Landgerichten als Klagen eingegangen. Nachdem das bisherige Vorgehen gegen den VW-Konzern insgesamt als erfolgreich beurteilt werden kann, dürften auch ein Vorgehen gegen Porsche zu einem identischen Ergebnis, nämlich der Rückabwicklung und Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich der jeweiligen Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, führen.

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-Konzern vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkws bei Abzug der so genannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daransetzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!

Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW-Geschädigten und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der KMP3G Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.


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