SolarWorld AG: Schock für Anleihegläubiger – Hälfte des Grundkapitals weg. Jetzt Rechte sichern!

  • 2 Minuten Lesezeit

In einer ad hoc Mitteilung teilt die SolarWorld AG am 17.04.2013 mit, dass die Hälfte des Grundkapitals aufgezehrt sei. Anleihegläubiger sind von herben Verlusten bedroht und schließen sich bei Dr. Späth & Partner in Interessengemeinschaft zusammen!

SolarWorld hat zwei Anleihen an der Börse: eine Anleihe mit einer Laufzeit bis 2017, einem Kupon von 6,125 % und einem Volumen von EUR 400 Mio. (WKN A1CR73) und eine Anleihe mit einer Laufzeit bis 2016, einem Kupon von 6,375 % und einem Volumen von EUR 150 Mio. (WKN A1H3W6).

Der Vorstand der SolarWorld AG (ISIN DE0005108401) zeigte am 17.04.2013 an, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist (§ 92 Abs. 1 AktG). Das Eigenkapital im HGB-Einzelabschluss für das Geschäftsjahr 2012 wird nach aktueller Einschätzung ca. minus EUR 20 Mio. bis minus EUR 50 Mio. betragen. Im HGB-Einzelabschluss für das Geschäftsjahr 2012 wird nach aktueller Einschätzung ein Verlust nach Steuern in Höhe von minus EUR 520 Mio. bis minus EUR 550 Mio. eintreten. Der Verlust resultiert zu einem Fünftel aus der Ergebnisbelastung im Zusammenhang mit dem Geschäftsverlauf 2012 und zu vier Fünfteln aus Wertberichtigungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen und auf Beteiligungen / Ausleihungen (Finanzanlagen i.S.v. § 266 Abs. 2 A.III. HGB), welche nicht liquiditätswirksam sind. Aus diesem Grund wird der Vorstand gemäß § 92 Abs. 1 AktG (anstelle der ordentlichen Hauptversammlung 2012) zunächst zu einer außerordentlichen Hauptversammlung mit neuer Terminierung einladen.

Bereits am 24.01.2013 hatte die SolarWorld AG mitgeteilt, dass „gravierende Einschnitte bei den Verbindlichkeiten der Gesellschaft, insbesondere den ausgegeben Anleihen und Schuldscheindarlehen notwendig sind".

In der Gesamtschau bedeutet dies, dass Anleihegläubiger sich wohl auf Verluste einstellen sollen. Eine Vielzahl von Anleihegläubigern hat sich daher seit Januar 2013 bereits an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte gewandt und ist deren Interessengemeinschaft SolarWorld beigetreten. Diese ermöglicht Anleihegläubigern, kostenfrei ihre Interessen zu bündeln und ihre Rechte im laufenden Restrukturierungsverfahren durchzusetzen. Sollte es zudem zu einer Insolvenz der SolarWorld kommen (was nach derzeitigem Sachstand durchaus möglich ist), stehen Dr. Späth & Partner bereit, die Rechte von Anleihegläubigern im Insolvenzverfahren gegenüber der SolarWorld und dem Insolvenzverwalter oder Sachwalter zu vertreten. Nur wenn die Anleger ihre Interessen bündeln, besteht die Gewähr dafür, dass die Interessen der Anleger in dem Restrukturierungsprozess bzw. in einem Insolvenzverfahren auch ausreichend berücksichtigt werden.

Die bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth & Partner ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im Fall SolarWorld, bestens vertraut (z.B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solen AG, Centrosolar). Hierbei wurden bereits mehrere 1000 Anleger erfolgreich vertreten, die Verluste mit Anleihen erlitten haben.

Kontakt:

Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte

Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin

www.dr-spaeth.com; liebscher@dr-spaeth.com

Tel.: 0049 / (0) 30 88 70 16 17, Fax: 0049 / (0) 30 88 72 94 61


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher LL.M.

Beiträge zum Thema