SolEs 22 GmbH & Co. KG: Landgericht Arnsberg verurteilt die Volksbank Bigge-Lenne e. G.

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Landgericht Arnsberg verurteilt die Volksbank Bigge-Lenne e. G. wegen fehlerhafter Anlageberatung zu einer Schadensersatzzahlung von EUR 49.000,00.

In einem Schadensersatzprozess gegen die Volksbank Bigge-Lenne e. G. wegen fehlerhafter anleger-und anlagegerechter Beratung hat das Landgericht Arnsberg die Volksbank Bigge-Lenne e. G. am 02.11.2018 zu einer Schadensersatzzahlung von 49.000 € zuzüglich Zinsen gegen Übertragung der streitgegenständlichen Beteiligung SolEs 22 GmbH & Co. KG im Nominalwert von 50.000 € verurteilt. 

Weiterhin wurde festgestellt, dass die verurteilte Volksbank sich im Annahmeverzug bezüglich der Übertragung der Beteiligung befand und die Volksbank unsere Mandantschaft vor Rückforderungsansprüchen gegenüber Auszahlungen der Gesellschaft SolEs 22 GmbH & Co. KG freihalten muss. Die Volksbank muss auch die Kosten der außergerichtlichen Vertretung unserer Mandantschaft und die Kosten des Gerichtsverfahrens übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In dem vorliegenden Fall wurde unsere Mandantschaft nicht ausreichend über die unendliche Laufzeit der Beteiligung SolEs 22 GmbH & Co. KG aufgeklärt.

Vielen Anlegern in Deutschland und der Schweiz wurden die Solarfonds als sichere Investition verkauft. Wenn Sie zu den Zeichnern gehören, wurde Ihnen dann auch verschwiegen welche hohen Risiken sich hinter der vermeintlich lukrativen und ökologischen Geldanlage verbergen?

Es handelt sich bei der Beteiligung so lässt 22 um eine geschlossene Beteiligung und somit um eine hochspekulative Geldanlage mit einer nach Abschluss der Zeichnung unendlichen Laufzeit.

Wenn Sie auch der Meinung sind, dass sie fehlerhaft beraten wurden, dann empfehlen wir Ihnen, ihren Fall rechtlich überprüfen zu lassen.

Unsere Kanzlei bietet jedem Anleger eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung, weitere Infos auch unter www.solarfonds-check.de

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