Solvium - was gilt es zu beachten ?

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Solvium-Gruppe hat verschiedene Vermögensanlagen mit unterschiedlichen Strukturen aufgelegt und verkauft, wobei sie darauf hinweist, dass im Bereich von Logistikunternehmen trotz der gegenwärtigen Tiefzinsphase noch Renditemöglichkeiten bestehen. Die Parameter dieser Anlagen umfassen:

  • Mieteinnahmen von bis zu 12 %
  • Investitionen in Wechselkoffer, Standardcontainer, Überseecontainer und Tankcontainer
  • Direktinvestitionen ohne klare Zuordnung eines konkreten Containers
  • Passive Investments in gebündelte Anlageportfolios

Risiken, die Anleger tragen könnten, sind unter anderem:

  • Marktrisiko: Schwankungen im Wert der Container aufgrund von Angebot und Nachfrage auf dem globalen Frachttransportmarkt.
  • Leerstandsrisiko: Potenzielle Leerstandsrisiken, wenn Container nicht vermietet oder genutzt werden.
  • Wartungs- und Reparaturkosten: Regelmäßige Wartung und gelegentliche Reparaturen können die Rentabilität der Investition beeinträchtigen.
  • Währungsrisiko: Schwankungen in Wechselkursen könnten das Investitionsrisiko erhöhen.
  • Haftungsrisiko: Anleger könnten Haftungsrisiken ausgesetzt sein, insbesondere bei Unfällen oder Rechtsstreitigkeiten.
  • Technologisches Risiko: Potenzielle Entwertung bestehender Container durch die Einführung fortschrittlicherer Technologien.
  • Regulatorisches Risiko: Änderungen in den internationalen Vorschriften für den Transport von Frachtcontainern könnten die Rentabilität beeinträchtigen.

Zusätzlich gibt es ein Blind-Pool-Risiko, da Anleger nicht genau wissen, wofür ihr Geld investiert wird. Die Auswahl dieser Anlageform durch Anbieter/Emittenten bietet den Vorteil der Fremdkapitalaufnahme ohne umfangreiche Bonitätsprüfungen, da das Ausfallrisiko auf viele Anleger gestreut wird.

Aktuelle Informationen deuten darauf hin, dass es möglicherweise bilanzielle Überschuldungen gibt und Jahresabschlüsse verspätet veröffentlicht wurden. Anleger könnten bei der Gesellschaft aktuelle Jahresabschlüsse anfordern. Einige Gesellschaften der Solvium-Gruppe haben vom Wirtschaftsprüfer ein einschränkendes Testat erhalten. Lesen Sie gern unter Solvium auf unserer Homepage.

Für Privatanleger wird empfohlen, sich für weitere Beratung an Experten zu wenden.

____________

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung:

  • Tel:     0351/ 21 52 025-0
  • Fax:    0351/ 21 52 025-5
  • Mail:   kanzlei@bontschev.de

_______________





Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

Beiträge zum Thema