Kapitalanlagen der Solvium Gruppe

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Kapitalanlagen der Solvium Gruppe


Die Solvium Gruppe widmet sich seit ihrer Gründung im Jahr 2011 dem Geschäftszweck der Investitionen, insbesondere dem Erwerb, der Vermietung und dem Verkauf von Transportmitteln wie Containern, Wechselkoffern und ähnlichem.

Zur Realisierung dieses Geschäftszwecks wurden unter anderem nachrangige Namensschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen als Schwarmfinanzierung und Direktinvestments angeboten.

Sämtliche Anlagen unterliegen den Bestimmungen des Vermögensanlagengesetzes.

Die Solvium Capital GmbH wurde beauftragt, den Vertrieb der Namensschuldverschreibungen zu übernehmen sowie die kaufmännische Verwaltung der Gesellschaft zu gewährleisten.

Das Unternehmen wirbt auf ihrer Internetpräsenz via Pressemitteilungen damit, dass sie bisher mehr als 400 Millionen € Anlagerkapital investiert habe. Zudem seien alle Miet-, Zins- und Rückzahlungen, mittlerweile mehr als 200 Millionen €, planmäßig und pünktlich geleistet worden.


Kritik durch Stiftung Warentest

Das Unternehmen steht gegenwärtig inmitten von erheblicher Kritik. Die Stiftung Warentest hat über viele Jahre hinweg über schwerwiegende Probleme berichtet und das Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt. Ein umfangreiches Gutachten der Bundesverbraucherzentrale, erstellt von Herrn Stefan Loipfinger, bietet Einblicke in die internen Unternehmensstrukturen, die berechtigte Zweifel an der Sicherheit der Anlage aufkommen lassen.


Verflechtungen zu ConRendit

Die ConRendit-Gruppe emittierte geschlossene Containerfonds, etwa ConRendit 8. Der Fonds investierte in ein breites Portfolio verschiedener Containertypen. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten ist das Unternehmen unter Druck geraten, weswegen der Fonds Notverkäufe von Containern durchführen musste. Die Anleger erhielten kaum noch Ausschüttungen zurück. Viele der Unternehmen haben erhebliche Verluste erwirtschaftet.

Die Solvium Gruppe ist mit der ConRendit -Gruppe wirtschaftlich verflochten. Die Muttergesellschaft Solvium Holding AG entstand durch eine Namensänderung der ConRendit Holding AG. Die Solvium Holding AG ist bis heute 100-prozentige Anteilseigner weiterer ConRendit Unternehmen.


Bilanzielle Überschuldung

Die im Prospekt geplante Überschuldung wurde bei einigen Emissionen der Solvium Gruppe in der Folgezeit deutlich überschritten.


Blind Pool-Risiko

Anleger wissen nicht, wofür das Geld genau investiert wird. In dem Verkaufsprospekt stellt der Emittent lediglich dar, dass Container gekauft, vermietet und am Ende wieder verkauft werden. Dabei geht es um Standardboxen, Tankcontainer und Wechselkoffer. Der Kauf erfolge wohl jeweils zum Marktpreis. Mieten, Markt- und Kaufpreise sind in dem Prospekt aber nicht aufgeführt. Auch die Entwicklung der Kaufpreise und Mietraten bei Containern ist nicht dargestellt, sodass Anleger die Containerpreise im allgemein nicht einschätzen können.  


Keine Mittelverwendungskontrolle

Nach § 5c Vermögensanlagengesetz hat ein Emittent ein Mittelverwendungskonto einzurichten, über das er nur zusammen mit einem bestellten Mittelverwendungskontrolleur verfügen darf. Der Mittelverwendungskontrolleur darf einer Verwendung der eingeworbenen Anlegergelder durch den Emittenten erst zustimmen, wenn die im Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle festgelegten Voraussetzungen vorliegen. Diese Voraussetzungen sind in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben im Verkaufsprospekt festzulegen.

Die Solvium Gruppe hat keine unabhängige Mittelverwendungskontrolle eingerichtet.


Jahresabschlüsse verspätet

Einige Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Jahresbilanz innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Allerdings wurden jedoch viele Jahresbilanzen nicht rechtzeitig veröffentlicht. Aktuell verfügbare Jahresbilanzen beziehen sich auf das Jahr 2021, obwohl im Jahr 2024 bereits solche für das Jahr 2022 verfügbar sein sollten.

Verspätete Veröffentlichungen solcher Abschlüsse werden bei anderen Emittenten oft als Anzeichen für ernsthafte Probleme innerhalb des Unternehmens betrachtet. Das Problem liegt darin, dass den Anlegern durch die verzögerte Veröffentlichung der Bilanzen die internen Probleme erst sehr spät bewusst werden.


Hinweise des Wirtschaftsprüfers

Jahresbilanzen werden von unabhängigen Wirtschaftsprüfern gegengeprüft. 

Bei den nachfolgenden Gesellschaften hat der Wirtschaftsprüfer für die Bilanz des Jahres 2020 einen besonderen Vermerk veröffentlicht:

Ereignisse und Gegebenheiten deuten "auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 S. 3 HGB darstellt"

Dieses einschränkende Testat betrifft folgende Gesellschaften:

Solvium Capital Vermögensanlagen GmbH & Co. KG

Solvium Container Vermögensanlagen GmbH & Co. KG

Solvium Intermodale Vermögensanlagen GmbH & Co. KG

Solvium Wechselkoffer Vermögensanlagen GmbH & Co. KG

Solvium Logistik Opportunitäten GmbH & Co. KG

Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 2  GmbH

Damit stellt der Wirtschaftsprüfer die Fortführungsprognose wegen Überschuldung in Frage. Die Überschuldung ist ein Insolvenzeröffnungsgrund nach § 19 InsO. Eine Überschuldung i.S.d. Gesetzes liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Eine Wahrscheinlichkeitsprognose hat der Emittent  nicht veröffentlicht.


Handlungsempfehlung für Privatanleger

Privatanleger der Solvium Gruppe, die mit der Entwicklung ihrer Kapitalanlage unzufrieden sind, haben die Möglichkeit, eine rechtliche Überprüfung ihrer Investition in Betracht zu ziehen.

Ein spezialisierter Anwalt im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht kann dabei unterstützen, die individuellen Rechte und Ansprüche der Anleger zu ermitteln.

Dies könnte beispielsweise die Überprüfung möglicher Fehler in der Anlageberatung umfassen, wodurch potenzielle Schadensersatzansprüche der Anleger entstehen könnten.



Frau Rechtsanwältin Kes ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertritt die Interessen von Privatanlegern bundesweit.

Für eine Erstberatungspauschale nach § 34 RVG, welche in voller Höhe auf eine spätere Tätigkeit angerechnet wird, prüfen wir Ihre Verträge und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen für die weitere Vorgehensweise.

Zudem erläutern wir Ihnen alle Kosten, die im Rahmen einer Rechtsverfolgung entstehen.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, erstellen wir kostenlos eine Deckungsanfrage.


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