Sono Motors GmbH - Schutzschirmverfahren beantragt - Verlust für Käufer möglich?

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Der Versuch der Sono Motors GmbH, die geleisteten Anzahlungen für den SION ratenweise regulär an Käufer zurückzuzahlen, ist offenbar gescheitert. Die Sono Motors GmbH hat heute Antrag auf Anordnung eines Schutzschirmverfahrens beim Amtsgericht München gestellt. Lesen Sie hier, was das heißt und wie es nun für die Käufer weitergeht. 

1. Sono Motors GmbH stellt Antrag auf Schutzschirmverfahren

Am 15.05.2023 hat die Sono Motors GmbH beim Amtsgericht München einen Antrag auf Anordnung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Wie das Unternehmen in einer Pressemitteilung mitteilte, biete "das Schutzschirmverfahren der Sono Motors GmbH die notwendige Flexibilität für eine nachhaltige Sanierung, Rekapitalisierung und Neuausrichtung im Interesse ihrer Gläubiger, Lieferanten, Kund:innen und Mitarbeitenden. Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens soll die Fokussierung auf die Nachrüstung und Integration der Solartechnologie in Fahrzeuge von Drittanbietern umgesetzt werden."

2. Schutzschirmverfahren - was ist das? 

Vereinfacht ausgedrückt ist das Schutzschirmverfahren  ist eine besondere Verfahrensart des deutschen Insolvenzrechtes. Es verbindet die vorläufige sog. Eigenverwaltung mit dem Ziel der frühzeitigen Vorlage eines Insolvenzplanes. Hierdurch soll die Sanierung des betroffenen Unternehmens zu erleichtert und in kurzer Zeit umgesetzt werden. 

Im Gegensatz zu einem "regulären" Insolvenzverfahren, in der es um die Verwertung der Vermögenswerte und der dann möglichen Befriedigung der Gläubiger geht, soll hier das Unternehmen saniert, also auf "gesunde Füße" gestellt werden. 

Damit dieses besondere Mittel auch nur Unternehmen nutzen, die sanierungsfähig sind, ist die Anordnung dieser Verfahrensart an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Dazu gehört z.B. 

  • das Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein
  • das betroffene Unternehmen hat die sog. Eigenverwaltung beantragt
  • die beabsichtigte Sanierung darf nicht von vornherein aussichtslos sein 
  • diese Voraussetzungen müssen von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einem Rechtsanwalt (oder jemand mit vergleichbarer Qualifikation) begründet dargelegt werden.

Über diese Voraussetzungen wird sichergestellt, dass auch nur lebensfähige Unternehmen diesen Weg nehmen können. 

Die Entscheidung hierüber trifft das Insolvenzgericht. Wenn die Voraussetzungen für ein solches Verfahren vorliegen, wird das Insolvenzgericht einen Sachwalter (eine Art Aufpasser für die bisherige Geschäftsführung) bestellen und eine Frist setzen, innerhalb derer ein Insolvenzplan vorgelegt wird, der zu einer bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger führt. Diese Frist beträgt bis zu 3 Monaten. Innerhalb dieser Frist darf das reguläre Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden. 

3. Was sind die Hintergründe? 

Ende Februar hatte die Sono Motors GmbH bekanntgegeben, dass die weitere Entwicklung des PKW SION (einem rein solarbetriebenen PKW) aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter verfolgt wird. Finanziert wurde diese Entwicklung unter anderem von potentiellen Käufern dieses Fahrzeuges, die teilweise erhebliche Anzahlungen auf das Fahrzeug geleistet haben. Dafür haben die potentiellen Käufer das Recht erworben, einen Kaufvertrag abzuschließen wenn das Fahrzeug serienreif ist. 

Diese Anzahlungen müssen jetzt natürlich zurückgezahlt werden. Dazu hatte die Sono Motors GmbH den potentiellen Käufern eine ratierliche Rückzahlung angeboten. Die Hintergründe hierzu können Sie hier nochmals nachlesen: 

Sono Motors GmbH stellt Sion ein - sollte man auf die Rückzahlung des Reservierungsbetrages verzichten? (anwalt.de)

Die Rückzahlung sollte über Mittel eines dritten Finanzieres aufgebracht werden. Aus verschiedenen Gründen hat sich diese Finanzierung aber nicht ergeben, sodass die erforderlichen Mittel unter Berücksichtigung der Fälligkeit der Rückzahlungen nicht vorhanden sein könnten. 

Um es noch einmal ganz klar zu sagen - wenn ein solcher Antrag auf Anordnung des Schutzschirmverfahrens gestellt wird, darf das Unternehmen nicht zahlungsunfähig sein. Folglich ist bei der Sono Motors GmbH auch davon auszugehen, dass dies nicht der Fall ist. 

4. Wie geht es jetzt weiter?

Ich vertrete bereits potentielle Käufer des Sion im Zusammenhang mit der Rückzahlung der Anzahlungen. Diese Verpflichtungen müssen im Insolvenz berücksichtigt werden. 

Voraussetzung ist zunächst, ob das Insolvenzgericht das Schutzschirmverfahren tatsächlich anordnet. Wenn dies der Fall ist, dann wird es einen Insolvenzplan geben (müssen), über den die Gläubiger abstimmen (müssen). Dies ist deswegen erforderlich, da der Insolvenzplan, mit dem das Unternehmen saniert werden soll, in der Regel auch einen Verzicht für die Gläubiger darstellt. Unter Umständen ist das aber immer noch besser, als die Verwertung im regulären Insolvenzverfahren. 

Es ist also nun zunächst die Entscheidung des Insolvenzgerichtes abzuwarten. Damit die Interessen der Gläubiger hinreichend berücksichtigt werden, sieht das Gesetz vor, dass ab gewissen Größen von Unternehmen ein Gläubigerausschuss einzusetzen ist. Dieser überwacht die Arbeit des Sachwalters und der Geschäftsführung bzw. stimmt teilweise für die Gläubiger bestimmten Maßnahmen des Sachwalters zu. 

Ich bin bereits Mitglied bei einer anderen großen deutschen Unternehmensgruppe und nehme da die Interessen von Anlegern war. Daher bin ich mit den Besonderheiten der Verfahrensarten vertraut. Gegebenenfalls ist eine Vertretung auf der Gläubigerversammlung erforderlich. 

Wenn das Insolvenzgericht den Antrag ablehnt, dann kommt es zu einem regulären Insolvenzverfahren, innerhalb dessen die einzelnen Forderungen angemeldet werden müssen. 

Wenn Sie Ihre konkreten Handlungsoptionen im Fall der Sono Motors GmbH kennen möchten und/oder Fragen zum Schutzschirmverfahren haben, können Sie mich gern im Rahmen einer kostenlosen Erstbewertung ansprechen. Sie können mir über das unten stehende Formular eine Nachricht zukommen lassen, Sie können mich anrufen oder Sie schreiben mir eine mail an  marc.gericke@gericke-recht.de . 


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