Sono Motors GmbH - Zahlungsfrist abgelaufen - was nun?

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Die erste, von der Sono Motors GmbH selbst gezahlte Zahlungsfrist zum 31.05.2023 ist abgelaufen. Zahlungen sind keine erfolgt. Lesen Sie hier, warum das so ist und was jetzt zu tun ist. 

1. Frist für ratenweise Rückzahlung der Anzahlungen bei der Sono Motors GmbH

Sono Motors GmbH hat die erste Frist zur ratenweisen Rückzahlung der Anzahlungen nicht eingehalten. Ursprünglich sollte am 31.05.2023 die erste Rate von Anzahlungen an die potentiellen Käufer des Sion geleistet werden. 

Die Tatsache, dass die Zahlungen nicht geleistet werden konnten, hat einen ganz einfachen Hintergrund. Das Amtsgericht München (AG München) hat einen von der Sono Motors GmbH am 15.05.2023 gestellten Antrag auf Anordnung eines Schutzschirmverfahrens genehmigt. Die Hintergründe zu der Entscheidung des AG München können Sie hier nochmals nachlesen: 

Sono Motors GmbH - Schutzschirmverfahren genehmigt - wie geht es jetzt weiter? (anwalt.de)

Bei einem solchen Beschluss werden in der Regel verschiedene weitere Dinge vom Gericht zusätzlich angeordnet, um das Vermögen der Schuldnerin zu schützen. So wird z.B. regulär der Schuldnerin aufgegeben, nur unter Zustimmung des vorläufigen Sachwalters zu leisten und Vollstreckungen werden generell vorläufig und einstweilen untersagt. 

2. Vermögen der Schuldnerin soll für Neuausrichtung geschützt werden

Ziel eines solchen Schutzschirmverfahrens ist es, eine bestmögliche Befriedigung der Gläubiger einerseits und ein Erhalt des Unternehmens andererseits zu realisieren und eine Ausrichtung des Unternehmens für die Zukunft. Dies erfolgt in der Regel über einen sog. Insolvenzplan, dem die Gläubiger dann auch zustimmen. Ein solcher Insolvenzplan wird normalerweise innerhalb einer Frist von bis zu 3 Monaten erstellt und dann dem Gericht und den Gläubigern zur Entscheidung vorgelegt werden. 

Um nun aber die noch vorhandenen liquiden Mittel der Sono Motors GmbH nur dazu zu verwenden, um dieses Ziel zu erreichen, werden normale Gläubigerforderungen in diesem Verfahrensstadium in der Regel nicht befriedigt. Befriedigt werden allenfalls Forderungen, die zum Erhalt des Unternehmens zwingend erforderlich sind. Diese stehen dann in der Regel unter der Zustimmung des Sachwalters. 

Die Rückzahlung der Anzahlungen gehört aber eben nicht dazu und genau deshalb wurden die Raten nicht ausgezahlt. Diese Forderungen werden dann aber im Rahmen des Insolvenzplanes so wie alle anderen Forderungen auch berücksichtigt. 

3. Was man als potentieller Käufer tun kann und was keinen Sinn macht

Wegen dieser Situation bis zur Erstellung des Insolvenzplanes und der möglichen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens macht es keinen Sinn, jetzt Mahnungen oder Klageandrohungen an die Sono Motors GmbH zu versenden. Selbst wenn Sono Motors GmbH wollte, könnte sie diese Forderungen gar nicht begleichen. 

Im Moment sollte man abwarten, bis es im Rahmen des Schutzschirmverfahrens neue Entwicklungen gibt und bis der Insolvenzverwalter bei den potentiellen Käufern meldet. Dann wird zu entscheiden sein, ob und inwiefern eine anwaltliche Vertretung bei der Forderungsanmeldung und/oder bei der Gläubigerversammlung erforderlich ist. Bisweilen kann man aber schon alle Unterlagen zusammenstellen und - sollte eine solche bestehen - eine Deckungsanfrage an die Rechtsschutzversicherung stellen. Da es sich hier um Optionen zu einem Kaufvertrag handelt, dürften die meisten Rechtsschutzversicherungen eintrittspflichtig sein. Ich habe jedenfalls bis heute noch keine Absage im Fall der Sono Motors GmbH für die Vertretung im Insolvenzverfahren erhalten. 

Wenn Sie eine solche Deckungsanfrage wünschen, damit es dann im (möglicherweise) August schneller geht oder auch wenn Sie nur allgemeine Fragen zum Verfahren der Sono Motors GmbH im Speziellen oder zum Schutzschirmverfahren im Allgemeinen haben, können Sie mich gern kontaktieren. Eine Erstbewertung erfolgt kostenlos. Sie können mich über das unten stehende Formular anschreiben, Sie können mich anrufen oder Sie schreiben mir eine mail an  marc.gericke@gericke-recht.de .



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