Sorgerecht

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Das OLG Karlsruhe hat mit seinem Beschluss vom 14.02.2013 - 2 UF 272/12 entschieden, dass zugunsten des alleinerziehenden Elternteils die gemeinsame elterliche Sorge nicht aufzuheben ist, auch wenn dadurch dem alleinerziehenden Elternteil die Möglichkeit genommen wird, das Elterngeld statt auf die Dauer von 12 Monaten auf eine Bezugsdauer von 14 Monaten zu erweitern.

Im vorliegenden Fall lebten die Eltern des Kindes getrennt, es bestand Einigkeit unter den Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge für das Kind hatten, dass das Kind dauerhaft bei der Kindsmutter leben sollte. Da bei der Sorgerechtsentscheidung ausschließlich auf das Kindeswohl abzustellen ist, rechtfertigt die Möglichkeit zusätzliches Elterngeld beziehen zu können, es nicht, dem Kindsvater das Sorgerecht zu entziehen. Etwas anderes gilt auch nicht, wenn man davon ausgeht, dass auch das Kind finanziell von dem verlängerten Elterngeldbezug durch die Mutter profitieren würde.

Rechtsanwältin Cordula Alberth

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