SparAllianz AG – BaFin warnt; Betrug?

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Zur SparAllianz AG warnte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass diese als Betreiberin der Webseite spar-allianz.de über keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) der BaFin zum Erbringen von Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen verfügt und die Gesellschaft nicht der Aufsicht der BaFin unterliegt.

Auf der Homepage der SparAllianz AG würden Anlegern verschiedene Anlagen, insbesondere etwa Festgeld- und Tagesgeldanlagen bei europäischen Banken sowie Anlagen in Aktien offeriert, so die BaFin.

Die SparAllianz AG würde auch Verbrauchern u. a. ein Schreiben mit dem Titel „Lizenzfreigabe“ vorlegen, das von der BaFin stammen soll. Dabei handelt es sich laut BaFin um eine Fälschung.

Nach Angaben der BaFin besteht auch keinerlei Zusammenhang zur Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG oder zu einer anderen Allianz-Versicherungsgesellschaft. Es würde sich vielmehr um einen Identitätsmissbrauch durch unbekannte Dritte handeln.

Die der der BaFin vorliegenden Informationen und die Inhalte der Webseite spar-allianz.de begründen nach Auffassung der BaFin die Annahme, dass die SparAllianz AG unerlaubt Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Keine Erlaubnis der BaFin für Anlagen in Festgeldern und Tagesgeldern

Auf der Webseite der SparAllianz AG werden u. a. Fest- und Tagesgeldanlagen angeboten. Weiterhin wird auf der Homepage dargestellt, dass die SparAllianz AG als unabhängiger Finanzdienstleister die wichtige Verantwortung für die Betreuung von Anlagevermögen für Investoren übernimmt und die Anlageberater die Finanzmarktentwicklungen überwachen und Anlagestrategien unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der Investoren und zugleich der aktuellen Marktlage und möglicher zukünftiger Entwicklungen erarbeiten.

Auf der Webseite wird auch mit top Zinsen bei Laufzeiten ab 6 Monaten und auch z. B. mit einer hohen Sicherheit durch EU-Einlagensicherung geworben und dass die Exzellenz der SparAllianz AG das Ergebnis einer Geschäftsstrategie sei, die auf Engagement und Zuverlässigkeit beruhen würde.

Soweit von der SparAllianz AG Fest- und Tagesgeldanlagen Anlegern angeboten werden, kann es sich um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG handeln. Wenn derartige Anlagen in Deutschland angeboten werden, ist dafür eine vorherige Erlaubnis der BaFin nötig.

Die SparAllianz AG besitzt aber eine derartige Erlaubnis laut BaFin nicht.

Es besteht auch keine Erlaubnis der BaFin für eine Anlageberatung oder Anlagevermittlung.

Soweit von der SparAllianz AG auch eine Anlageberatung oder eine Anlagevermittlung offeriert wird, ist auch dafür eine Erlaubnis der BaFin notwendig.

Die Gesellschaft verfügt aber über keinerlei Erlaubnisse der BaFin laut der Behörde.

Optionen für Anleger der SparAllianz AG

Soweit Tages- und Festgeldanlagen angeboten werden und damit ein Einlagengeschäft betrieben würde und dies ohne Erlaubnis der BaFin geschieht, kann sich für einen Anleger gemäß der Rechtsprechung sowohl die Gesellschaft selbst als auch gegen deren Verantwortliche nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG ein Schadensersatzanspruch ergeben.

Wenn eine Anlageberatung oder Anlagevermittlung ohne Erlaubnis erbracht wird, kann auch die Möglichkeit bestehen, einen Schadensersatzanspruch durchzusetzen.

Die gesamten Umstände, insbesondere auch der Identitätsmissbrauch und die Vorgabe einer nicht existierenden Lizenzierung bzw. Lizenzfreigabe der BaFin sprechen auch dafür, dass Anleger hier betrügerische geschädigt werden könnten. Wenn sich dies, z. B. auch durch strafrechtliche Ermittlungen bestätigt, können sich auch weitere Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung für Anleger begründen lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die der SparAllianz AG Kapital zur Verfügung gestellt haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen.

Stand: 01.02.2023


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