SparKapital – Achtung unseriös!

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Gegen die Betreiber der Internetseite spar-kapital.de führt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde Ermittlungen.

Über die Webseite spar-kapital.de werden u. a. Anlagen in Form von Tages- und Festgeldern angeboten. Geworben wird auf der Homepage damit, dass es die Mission sei, einem bei seinem Vermögensaufbau zu unterstützen und man hilft, sein finanzielles Leben zu verbessern, indem man die besten Finanzprodukte aus einer Hand anbietet.

Weiterhin wird dargestellt, dass man eine der schnellst wachsenden Fintech-Unternehmen sei, das mit mehr als 52 Partnerbanken aus verschiedenen Ländern Europas zusammenarbeitet und sie mit Sparerinnen und Sparern verbindet.

Warnhinweis der BaFin

Die BaFin hat eine Warnung veröffentlicht, dass sie gegen die Betreiber der Webseite ermittelt, da über die Internetseite ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen, z. B. auch in Fest- und Tagesgeldanlagen oder in Geldmarktanlagen, angeboten würden.

Identitätsmissbrauch

Gemäß der Warnung der BaFin liegt bei spar-kapital.de ein Identitätsmissbrauch zu Lasten einer ACCURA consult GmbH, Berlin, vor. Diese Gesellschaft würde in keinerlei Verbindung zur Internetseite spar-kapital.de stehen.

Verdacht auf Betrug bei SparKapital

Die Betreiber von SparKapital verfügen über keine Erlaubnis der BaFin. Dieser Umstand und auch der Aspekt, dass ein Identitätsmissbrauch zu Lasten einer anderen Firma laut BaFin vorliegt, sind Anhaltspunkte, dass Anleger betrogen werden.

Wir haben bereits in unserem Artikel „Betrug bei Tages- und Festgeldanlage“ dargestellt, dass einige andere Anbieter Anleger betrügerisch schädigen und auch keine Genehmigung der BaFin für angebotene Anlagen haben.

Festgelder und Tagesgelder ohne Genehmigung der BaFin

Wenn einem Anleger ein Tages- oder ein Festgeld in Deutschland offeriert wird, verbunden mit dem Versprechen einer unbedingten Rückzahlung, kann dies ein Bank- bzw. Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) darstellen.

Insbesondere kann ein Einlagengeschäft gegeben sein, wenn angeblich bei Banken eröffnete Festgeldkonten nicht auf den Namen des Anlegers lauten, sondern auf den Anbieter oder mit diesem verbundenen Gesellschaften oder Personen.

Um ein solches Bank- bzw. Einlagengeschäft in Form eines Fest- oder Tagesgeldes in Deutschland rechtmäßig offerieren zu können, ist aber einer Erlaubnis der BaFin erforderlich. Über eine derartige Erlaubnis verfügen die Betreiber von SparKapital nicht.

Optionen für Anleger von SparKapital

Sofern ein Anleger über SparKapital eine Festgeldanlage oder ein Tagesgeld abgeschlossen hat und es sich dabei um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft handelt, für das keine Erlaubnis der BaFin existiert, kann sich für einen Anleger sowohl gegen die Betreibergesellschaft als auch gegen deren verantwortliche Personen ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG durchsetzen lassen.

Auch die Durchsetzung von anderen Schadensersatzansprüchen kommt in Betracht, insbesondere wenn Anleger ihr zur Verfügung gestelltes Kapital bei Fälligkeit einer Anlage nicht zurückgezahlt erhalten oder versprochene Zinsen nicht bedient werden.

Sofern keine Rückzahlungen erfolgen, muss ein Anleger unseres Erachtens auch dringend handeln.

Lassen Sie sich zeitnah anwaltlich beraten, sichern Sie Kontoauszüge und geführte Korrespondenz und halten Sie Namen von Gesprächspartnern und Gesprächsinhalte fest.

Anleger, die SparKapital Gelder zur Verfügung gestellt haben, können gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner kontaktieren, wenn sie ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.

Stand: 13.12.2023

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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