spar-anlagen.com – Betrugsverdacht – Anwalt hilft

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Über die Webseite spar-anlagen.com werden u. a. Anlegern Festgeldanlagen angeboten.

Offeriert werden z. B. Festgelder mit einer Rendite von ab 5,75 % bei einer Investition von € 100.000,00. Versprochen wir auch eine EU-Einlagensicherung.

Warnung von Finanztest

Nach einem Beitrag in test.de vom 12.06.2023 wird auch vor Anlagen bei spar-anlagen.com gewarnt. Es würde auf spar-anlagen.com dargestellt, auf einen reichen Erfahrungsschatz zurückblicken zu können und dass man bereits seit mehr als 30 Jahren erfolgreich im Finanzmarkt etabliert sei, so test.de. Tatsächlich sei die Internetseite aber erst im März 2023 online gegangen.

Auch wird von test.de ein fehlerhaftes Impressum moniert, nämlich, dass auf der Webseite lediglich eine Adresse in der Schweiz genannt wird, aber nicht der Name und die Rechtsform eines Ansprechpartners oder einer Firma.

Angebote der spar-anlagen.com wurden auch von der Stiftung Warentest auf die Warnliste „Geldanlage“ gesetzt.

Warnhinweis der FINMA

Auch die schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) hat spar-anlagen.com auf ihre Warnliste gesetzt.

Die FINMA führt eine Warnliste mit Gesellschaften, die unter Umständen ohne Genehmigung der FINMA Tätigkeiten ausüben.

Bezüglich Unternehmen und Personen, die auf dieser Warnliste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeiten eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder auch falsche Angaben gemacht haben. Außerdem kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen.

Betrug bei Festgeldern spar-anlagen.com

Für das Angebot von Festgeldanlagen an Anleger in Deutschland ist auch eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich. Die fehlende Genehmigung sowie der Umstand, dass laut test.de falsche Behauptungen auf der Webseite aufgestellt werden und auch kein korrektes Impressum vorhanden ist und auch die Warnung der FINMA können Anzeichen sein, dass Anleger unter Umständen, insbesondere auch hinsichtlich Festgeldanlagen, betrügerisch geschädigt werden.

In unserem Beitrag „Betrug bei Tages- und Festgeldanlagen“ hatten wir auch darauf bereits verwiesen, dass Anleger durch verschiedene Angebote anderer Anbieter durch Betrug geschädigt werden bzw. die Anbieter ohne Genehmigung der BaFin solche Anlagen anbieten.

Festgelder ohne Erlaubnis der BaFin

Bei dem Angebot von Festgeldern über spar-anlagen.com handelt es sich um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG). Solche Anlagen dürfen in Deutschland aber nur offeriert werden, wenn dafür eine Genehmigung der BaFin existiert.

Soweit bekannt, verfügt spar-anlagen.com über eine derartige Genehmigung der BaFin nicht.

Möglichkeiten für Anleger der spar-anlagen.com 

Wenn Festgelder offeriert werden und dies ein Einlagengeschäft darstellt, das ohne Erlaubnis der BaFin betrieben wird, kann sich für ein Anleger gemäß der Rechtsprechung in Deutschland sowohl gegen die Gesellschaft selbst als auch gegen deren verantwortliche Personen nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG ein Schadensersatzanspruch begründen lassen.

Es kann auch denkbar sein, dass andere Ansprüche begründen sein können, insbesondere wenn Anleger keine Rückzahlungen auf Festgelder erhalten oder auch versprochene Zinsen nicht gezahlt werden.

Kostenloses Ersttelefonat

Anleger, die über spar-anlagen.com Kapital investiert haben, insbesondere für Festgelder, und die ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen besprochen werden, entstehen auch keine Kosten.

Stand: 20.07.2023


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