Sparkasse Bamberg - Beenden von Krediten ohne Vorfälligkeitsentschädigungen?

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Zurzeit lassen Verbraucher auch die Darlehensverträge von kleineren Sparkassen, wie der Sparkasse Bamberg überprüfen.

Dies hat regelmäßig die Bewandtnis, dass diese auf Grund des derzeitig niedrigen Zinsniveaus über eine Umschuldung nachdenken. Eine Umschuldung macht regelmäßig nur dann Sinn, wenn man dadurch finanzielle Belastungen eindämmen kann.

Wie kann ich den Vertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung beenden?

Zwar kann der Verbraucher in der Regel jederzeit seinen Vertrag beenden und eine Umschuldung somit vornehmen, jedoch wird dann regelmäßig eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Diese ist eine Art Vertragsstrafe mit der sich die Banken gegen einen zinsbehafteten Rückzahlungsausfall absichern. Durch diese Vorfälligkeitsentschädigung und dazukommen den meist sehr hohen Zinsen sieht sich der Verbraucher bei einer frühzeitigen Beendigung eine doppelten finanziellen Belastung gegenüber und eine Umschuldung ist meist nicht mehr vorteilhaft.

Die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann jedoch umgangen werden, sofern dem Verbraucher (noch) ein Widerrufsrecht zusteht und er dieses ausübt. Denn nach dem Ausüben eines Widerrufsrechtes wird der Darlehensvertrag rückabgewickelt. Diese Rückabwicklung richtet sich nach §§ 346 ff. BGB. Der Darlehensnehmer ist dann verpflichtet das Darlehen mit dem marktüblichen Zinssatz verzinst zurückzubezahlen und bekommt aber im Gegenzug seine gelisteten Zins- Tilgungsleistungen sowie gegebenenfalls Agio/Disagio sowie eine etwaige Bearbeitungsgebühr von der Sparkasse zurück. Wobei die Beträge regelmäßig miteinander verrechnet werden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird hierbei aber gerade nicht fällig.

Wann steht mir ein Widerrufsrecht zu?

Das im Gesetz verankerte Widerrufsrecht steht regelmäßig jedem Verbraucher zu. Jedoch beträgt die Widerrufsfrist nach §355 Abs.2 BGB 14-Tage, innerhalb deren das Widerrufsrecht ausgeübt werden muss. Die Frist beginnt grundsätzlich mit Abschluss des Vertrages. Sofern die Widerrufsbelehrung jedoch Fehler aufweist so kann die Frist nicht beginnen und der Vertrag kann auch noch nach Jahren widerrufen werden kann.

Haben Sie als Verbraucher einen Darlehensvertrag nach dem 01.11.2002 abgeschlossen und wurden jedoch nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt, da sich in der Belehrung Fehler eingeschlichen haben, so kann Ihnen auch heute noch ein Widerrufsrecht zustehen. Machen Sie nun von ihrem Widerrufsrecht gebrauch und beenden das Vertragsverhältnis wird dennoch keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Ob die von der Sparkasse Bamberg in Ihrem Kreditvertrag verwendete Widerrufsbelehrung tatsächlich falsch ist und ein Widerrufsrecht deshalb nicht erloschen ist, lässt sich nur anhand einer individuellen Überprüfung nachvollziehen. Sie sollten sich mit der Kanzlei Werdermann | von Rüden in Verbindung setzen, wenn Sie Ihren Vertrag kostenlos prüfen lassen wollen. Dafür sollten Sie uns auf unserer Website www.wvr-law.de besuchen und den dort zur Verfügung gestellten Mandantenfragebogen ausfüllen und Ihre Verträge anhängen. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich bei uns behandelt. Wir werden Sie nach der Prüfung telefonisch kontaktieren und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.


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