Sparkasse Rhein-Nahe - Beenden von Krediten ohne Vorfälligkeitsentschädigung?

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Wegen der momentan niedrigen Zinsen lassen viele Kreditnehmer ihre alten Darlehensverträge auf Fehler prüfen, um möglicherweise diese vorzeitig zu beenden.

Warum sollten Sie Ihren Darlehensvertrag überprüfen lassen?

Grundsätzlich kann ein Darlehensvertrag zu jeder Zeit beendet werden. Wenn jedoch von der vorzeitigen Beendigung davon Gebrauch gemacht wird, fällt eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an. Diese ist eine Art Vertragsstrafe, die den Darlehensgeber vor dem zinsbehafteten Rückzahlungsanspruch des Darlehensnehmers absichert.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Darlehensnehmer seinen Kreditvertrag jedoch vorzeitig beenden ohne eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung leisten zu müssen: 

  1. Der Kreditvertrag muss eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten.
  2. Der Kreditvertrag muss zwischen der Sparkasse Rhein-Nahe und einem Verbraucher geschlossen worden sein, denn einem Unternehmer steht kein Widerrufsrecht kraft Gesetztes zu.
  3. Der Vertrag muss nach dem 01.11.2002 geschlossen worden sein. Vor diesem Datum war das Widerrufsrecht nicht gesetzlich verankert.

Wenn der Darlehensvertrag eine falsche Widerrufsbelehrung enthält, so konnte die 14-tägige Widerrufsfrist, die in § 355 Abs. 2 BGB festgesetzt ist, nicht zu laufen beginnen. Diese Frist fängt erst dann an zu laufen, wenn der Vertragspartner ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist; ist dies bis zum heutigen Tage nicht geschehen, so kann der Kreditnehmer auch noch nach Jahren von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Sodann muss keine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden.

Auch wenn der Vertrag eine Widerrufsbelehrung mit Fehlern enthält, so geben die Sparkassen regelmäßig nicht kampflos auf. Es wird häufig bei der Ausübung des Widerrufsrechts darüber gestritten, ob der Vertrag wirklich fehlerhaft ist. Wenn die Widerrufsbelehrung von dem gesetzlichen Muster abweicht, ist sie auch nicht zwangsläufig falsch. Wenn eine mit dem Gesetz mustergleiche Widerrufsbelehrung verwendet wurde, so können sich die Kreditgeber auf eine sogenannte Fiktion der Richtigkeit berufen.

Ob die von der Sparkasse Rhein- Nahe in Ihrem Kreditvertrag verwendete Widerrufsbelehrung tatsächlich falsch ist und ein Widerrufsrecht deshalb nicht erloschen ist, lässt sich nur anhand einer individuellen Überprüfung nachvollziehen. Sie sollten sich mit der Kanzlei Werdermann | von Rüden in Verbindung setzen, wenn Sie Ihren Vertrag kostenlos prüfen lassen wollen. Dafür sollten Sie uns auf unserer Website www.wvr-law.de besuchen und den dort zur Verfügung gestellten Mandantenfragebogen ausfüllen und Ihre Verträge anhängen. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich bei uns behandelt. Wir werden Sie nach der Prüfung telefonisch kontaktieren und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.


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