Sparkasse Duisburg kündigt Sparverträge: Wie können sich Kunden wehren?

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Wie viele andere Sparkassen in Deutschland hat nun auch die Sparkasse Duisburg damit begonnen, Sparverträge zu kündigen. Uns liegen bereits einige Kündigungsschreiben vor. Laut Medienberichten will sich die Sparkasse Duisburg von insgesamt 11.500 Sparern zum 30. Juni 2020 trennen. 

Hintergrund der Kündigungswelle ist die aktuell hohe Zinsbelastung, die ein Festhalten an den Sparverträgen die Sparkassen teuer zu stehen kommt. Außerdem hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai letzten Jahres entschieden, dass Kreditinstitute Sparverträge in bestimmten Fällen kündigen können. Die Sparkasse Duisburg nimmt direkten Bezug auf diese Entscheidung.

Entscheidend für den BGH war aber, dass die Sparkasse mit dem Kunden keine Vertragslaufzeit vereinbart hatte. Inhalt des Vertrages war lediglich eine Prämienstaffel für eine Laufzeit von 15 Jahren. Ein Flyer, welcher ein ein Rechenbeispiel für eine Vertragslaufzeit von 25 Jahren enthielt, war in dieser besonderen Konstellation, die der BGH zu entscheiden hatte, eben nicht Vertragsbestandteil geworden. Deshalb konnte die Sparkasse in diesem Falle den Vertrag nach Ablauf der Laufzeit der Prämienstaffel kündigen. Ein redlicher Sparer könne nicht erwarten, dass ihm mit dem Abschluss des Sparvertrages eine zeitlich unbegrenzte Sparmöglichkeit eröffnet werden solle.

Für eine Vielzahl von Verträgen dürfte die Entscheidung des BGH nicht einschlägig sein, so etwa, wenn diese feste oder maximale Laufzeiten beinhalten. Das Oberlandesgericht Dresden (Az. 8 U 1770/18) und das Landgericht Stendal (Az. 22 S 104/18) haben bereits entschieden, dass Verträge, die konkrete Vertragslaufzeiten, z. B. über 300 oder 1.188 Monate, beinhalten, vor deren Ablauf nicht kündbar sind. 

In den folgenden Konstellationen lohnt sich unseres Erachtens die Prüfung des Vertrags:

  • die höchste Prämienstufe der vereinbarten Staffel wurde noch nicht erreicht,
  • eine fest vereinbarte Laufzeit ist noch nicht abgelaufen,
  • der Vertrag enthält eine maximale Laufzeit,
  • die höchste Prämienstufe soll laut Vertrag für genau definierte Jahre weitergelten,
  • auf den Kunden abgestimmte Beispielrechnungen sind Vertragsinhalt,
  • der Vertrag wurde durch Zusatzvereinbarungen erweitert oder verändert.

Die Kanzlei Reifenrath ist eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf und Moers. Langjährig ist unsere Erfahrung in der juristischen Auseinandersetzung zwischen (Bau-)Sparern, Darlehensnehmern, Anlegern und den jeweiligen Kreditinstituten. Wir bieten unseren Mandanten seriöse und für sie nutzbringende Lösungen und sind durchsetzungsstark in der Prozessführung. Informieren Sie sich auf unserer Kanzleihomepage oder nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf unter der angegeben Telefonnummer oder der 02841/923 77.

Jörn Reifenrath, Rechtsanwalt
April 2020


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