Sparkasse Düren - Vorzeitige Ablösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung?

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Sie möchten von den derzeit niedrigen Zinsen profitieren und demnach eine Umschuldung vornehmen? Dann lassen Sie ihren Darlehensvertrag rechtlich überprüfen.

Wieso sollte ich meinen Darlehensvertrag überprüfen lassen?

Derzeit denken viele Darlehensnehmer auf Grund des derzeitig niedrigen Zinsniveaus über eine Umschuldung nach. Um diese vorzunehmen ist es meist notwendig den bisherigen Darlehensvertrag zu beenden. Bei einer frühzeitigen Beendigung des Vertrages wird jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, so dass sich der Darlehensnehmer dann einer doppelten finanziellen Belastung gegenüber stehen sieht. Zum einen muss dieser die hohen Zinsen und zum anderen die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Auf Grund dieser doppelten Belastung lohnt sich gerade eine Umschuldung trotz niedrigen Zinsniveaus nicht.

Wie kann ich die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen?

Die für die Banken als Absicherung gegen einen zinsbehafteten Rückzahlungsausfall dienende Vorfälligkeitsentschädigung muss der Darlehensnehmer nicht zahlen, sofern dieser den Vertrag durch ein Widerrufsrecht beendet.

Grundsätzlich steht einem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Dieses kann innerhalb der 14-Tages Frist geltend gemacht werden, wobei die Frist regelmäßig mit Vertragsschluss beginnt.

Diese Frist ist in den meisten Fällen bereits abgelaufen, dennoch könnte eine Möglichkeit bestehen den Vertrag zu beenden ohne die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Denn Ausnahmsweise fängt die in § 355 Abs.2 BGB verankerte Widerrufsfrist nicht an zu laufen, so dass der Darlehensnehmer den Darlehensvertrag auch heute noch widerrufen kann. Dazu müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

1. Der Kreditvertrag muss zwischen der Sparkasse Düren und einem Verbraucher geschlossen worden sein, denn nur einem Verbraucher steht ein solches gesetzliches Widerrufsrecht zu.

2. Der Vertrag muss nach dem 01.11.2002 geschlossen worden sein, da es vorher noch keine gesetzliche Verankerung des Widerrufsrechts gab.

3. Die Widerrufsbelehrung in dem Kreditvertrag muss falsch sein, denn nur dann können Sie noch zu dem jetzigen Zeitpunkt von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Wann und ob in Ihrem Fall ihr Darlehensvertrag mit der Sparkasse Düren eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält lässt sich nicht pauschal beantworten. Hier muss auf jeden Fall eine Einzelfallprüfung erfolgen.

Wenden Sie sich an die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden, wenn Sie Ihren Kreditvertrag der Sparkasse Düren kostenlos überprüfen lassen wollen. Sie müssen dafür Ihre Verträge einscannen und den dort zur Verfügung gestellten Mandantenfragebogen ausfüllen (www.wvr-law.de). Nach der durchgeführten Prüfung werden wir uns bei Ihnen telefonisch melden und – sofern die Prüfung positiv ausgefallen sein sollte – das weitere Vorgehen besprechen.


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