Sparkasse Herford - Widerruf von Krediten ohne Vorfälligkeitsentschädigung

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Es ist allgemein bekannt, dass in Darlehensverträgen von großen Banken schon häufig Fehler aufgedeckt wurden, jedoch ist Verbrauchern auch zu raten, die Darlehensverträge ihrer lokal ansässigen Banken und Sparkassen zu prüfen.

Darlehensverträge der Sparkasse Herford möglicherweise fehlerhaft!

Viele Darlehensverträge enthalten falsche Widerrufsbelehrungen, die dazu führen, dass der Vertrag mangels wirksamer Widerrufserklärung als nicht zustande gekommen gilt. Dies hat zur Folge, dass die meist überteuerten Zinsforderungen niemals wirksam vereinbart wurden und auch eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) ist niemals wirksam Teil des Vertrages geworden.

Wie entstehen Fehler in den Widerrufsbelehrungen?

Indem die gesetzlichen Vorgaben personalisiert werden, in der Absicht, dass die Widerrufsbelehrungen den Banken und Sparkassen so mehr Sicherheit geben, können sich Fehler einschleichen. Jedoch klären solche angepassten Widerrufsbelehrungen den Darlehensnehmer häufig nicht für ihn nachvollziehbar über sein Widerrufsrecht auf. Sodann sind die Erklärungen jedoch nicht wirksam und die Verträge können widerrufen werden. Grund dafür ist, dass die in § 355 Abs. 2 BGB geregelte Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt. Sie fängt erst dann an zu laufen, wenn der Vertragspartner ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde. Wenn der Darlehensnehmer also bis heute nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde, so kann er dieses auch noch jetzt ausüben.

Wann kann der Darlehensvertrag der Sparkasse Herford widerrufen werden?

Regelmäßig kann der Darlehensvertrag zu jedem beliebigen Zeitpunkt beendet werden. Jedoch ist es so, dass die Banken und Sparkassen zu Ihrer Absicherung die VFE in den Vertrag aufgenommen haben. Mit der VFE sichern sie sich gegen den zinsbehafteten Rückzahlungsausfall durch den Darlehensnehmer wirtschaftlich ab. Wenn die Kreditnehmer nun zu einem früheren Zeitpunkt beenden wollen, sehen sie sich zwei finanziellen Belastungen ausgesetzt: den hohen Zinsen und der teuren VFE.

Eine Umgehung ist aber dann möglich, wenn das Widerrufsrecht jetzt noch ausgeübt wird. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen:

  1. Der Darlehensvertrag muss zwischen der Sparkasse Herfordund einem Verbraucher geschlossen worden sein. Unternehmer können von keinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
  2. Der Darlehensvertrag muss nach dem 01.11.2002 geschlossen worden sein, da das Widerrufsrecht vorher nicht gesetzlich verankert war.
  3. Die Widerrufsbelehrung, die im Darlehensvertrag verwendet wurde, muss Fehler enthalten. Nur dann wurde der Darlehensnehmer nie ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt.

Wenn diese Voraussetzungen alle vorliegen, kann der Vertrag erfolgreich widerrufen werden, sodass der ursprüngliche Darlehensvertrag rückabgewickelt wird.

Rechtsanwalt aufsuchen!

Wir raten Ihnen dazu, die Darlehensverträge der Sparkasse Herford von unserer Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden einer kostenlosen Vorprüfung zu unterziehen. Dafür müssen Sie unseren Mandantenfragebogen ausfüllen, welchen Sie auf unserer Website www.wvr-law.de finden und uns die Verträge zukommen lassen. Wir behandeln Ihre Daten vertraulich und werden prüfen, ob Sie auch jetzt noch von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen können, weil eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erfolgte. Nach dem Ergebnis der Prüfung werden wir uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen.


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