Sparkasse nach Phishing-Angriff über Apple Pay verurteilt: 40.000 EUR Rückzahlung durch LG Köln

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Ein wegweisendes Urteil des Landgerichts Köln vom 19.02.2023 mit dem Aktenzeichen 15 O 267/22 hat die Sparkasse dazu verpflichtet, insgesamt 40.000 EUR zurückzuzahlen. Der Grund hierfür war ein Phishing-Angriff, bei dem die Betrüger das Bezahlverfahren Apple Pay nutzten.

Der Fall im Überblick

Im vorliegenden Fall wurden durch betrügerische Machenschaften mithilfe von Apple Pay 40.000 EUR vom Konto des Klägers abgebucht. Phishing, insbesondere im Zusammenhang mit digitalen Bezahlmethoden, ist ein stetig wachsendes Problem, dem viele Verbraucher ausgesetzt sind.

Entscheidung des Landgerichts Köln

Das Landgericht Köln urteilte zugunsten des Klägers und verurteilte die Sparkasse zur Rückzahlung des gesamten Betrags. Die Entscheidung unterstreicht die zunehmende Sensibilität der Gerichte für Sicherheitsfragen im digitalen Zahlungsverkehr und die Verantwortung der Banken, ihre Kunden angemessen zu schützen.

Phishing und Apple Pay

Die Betrüger nutzten im konkreten Fall das weit verbreitete Bezahlverfahren Apple Pay, um unberechtigt Geld abzubuchen. Dies verdeutlicht, dass auch vermeintlich sichere Zahlungsmethoden nicht vor Cyberkriminalität schützen und besondere Vorsicht geboten ist.

Reaktion der Sparkasse

Die Sparkasse wurde aufgrund des Urteils verpflichtet, die 40.000 EUR zurückzuerstatten. Die Entscheidung des Landgerichts Köln betont die Notwendigkeit von angemessenen Sicherheitsmaßnahmen seitens der Banken, um ihre Kunden vor finanziellen Schäden durch Phishing-Angriffe zu bewahren.

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