Sparkasse Prämiensparen Widerspruch ⚠️Was ist zu tun?
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Die Attraktivität von Prämiensparverträgen ergibt sich aus der Tatsache, dass sie in der Regel höhere Zinssätze bieten als andere Sparformen. Sie sind jedoch in letzter Zeit ins Rampenlicht geraten, da einige Sparkassen und Banken versucht haben, diese vorzeitig zu kündigen.
Es ist Ihr Recht, Widerspruch gegen die Kündigung Ihres Prämiensparvertrags zu erheben und Ihr Geld weiterhin sicher anzulegen. In einer Zeit, in der Prämiensparer vermehrt Kündigungen ihrer Verträge erhalten, ist es umso wichtiger, zu wissen, wie man reagieren sollte.
Ihr Prämiensparvertrag wurde durch Ihre Sparkasse gekündigt? Zur rechtlichen Einschätzung Ihres Falls bietet die Kanzlei CDR Legal Ihnen ein telefonisches Erstgespräch. In diesem Gespräch informieren wir Sie über Ihre Optionen und Ihre Rechte in Ihrem individuellen Fall.
Das Wichtigste in Kürze
- In den vergangenen Monaten wurden viele Prämiensparverträge, die Kunden gute Zinsen versprachen, gekündigt
- Vor Ablauf der im Prämiensparvertrag vereinbarten Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen
- Eine ordentliche Kündigung von Prämiensparverträgen ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung erst möglich, wenn die höchste Prämienstufe erreicht ist
- In vielen Fällen lohnt es sich, rechtlich gegen die Kündigung eines Prämiensparvertrags vorzugehen
- Die Rechtsprechung hat einige Vertragsklauseln, die die Anpassung von Zinsen in Prämiensparverträgen betreffen, für unwirksam erklärt
Prämiensparverträge im Überblick
Prämiensparverträge stellen eine Form von Sparverträgen dar, die von Banken und Sparkassen angeboten werden. Sie ermöglichen es Sparern, regelmäßig Geld einzuzahlen und dafür attraktive Prämien zu erhalten. Diese Prämien können entweder in Form von Zinsen oder als feste Bonuszahlungen gewährt werden.
Typischerweise wird bei Prämiensparverträgen eine feste Laufzeit vereinbart, die oft über mehrere Jahre reicht. Während dieser Laufzeit tätigt der Sparer monatlich oder in anderen vorher festgelegten Intervallen Einzahlungen. Es ist üblich, dass in Verträgen dieser Art Mindest- und Höchsteinzahlungsbeträge festgelegt sind.
Die Höhe der Prämie, die der Sparer erhält, hängt von den Vertragsbedingungen ab. In vielen Fällen werden höhere Zinsen oder Bonuszahlungen gewährt, wenn der Vertrag über einen längeren Zeitraum läuft oder bestimmte Bedingungen erfüllt sind, beispielsweise eine Mindesteinzahlungssumme. Die Konditionen variieren je nach Bank oder Sparkasse und den individuellen Vereinbarungen mit dem Kunden.
Gründe für die Kündigung von Prämiensparverträgen
Es gibt einige Gründe, die dazu führen, dass Banken und Sparkassen vermehrt Prämiensparverträge kündigen:
Zum einen sind die in den Prämiensparverträgen vereinbarten Zinsen häufig deutlich höher als die Zinsen, die aktuell auf dem Kapitalmarkt zu erzielen sind. Die Differenz zwischen den hohen Zinsen, die die Banken an die Kunden zahlen, und den niedrigen Zinsen, die sie selbst am Markt erhalten, kann zu finanziellen Belastungen der Banken und Sparkassen führen.
Durch die Kündigungen von Prämiensparverträgen versuchen Banken und Sparkassen, ihre Ausgaben zu senken und sich an die aktuellen Marktbedingungen anzupassen. Es ist eine strategische Maßnahme, um die wirtschaftliche Situation der Finanzinstitute zu verbessern und ihre langfristige Rentabilität sicherzustellen.
Rechtmäßigkeit der Kündigung von Prämiensparverträgen
Zuallererst ist wichtig, zu prüfen, ob die Bank bzw. Sparkasse sich bei der Kündigung an die Fristen gehalten hat, die in Ihrem Prämiensparvertrag festgelegt wurden.
Ist dort beispielsweise eine Mindestlaufzeit festgelegt, kann die Bank den Prämiensparvertrag nicht vor Ablauf dieser Zeit kündigen, selbst wenn die Laufzeit extrem lange (z.B. 99 Jahre) beträgt.
Darüber hinaus hat das höchste deutsche Gericht im Jahr 2019 entschieden, dass eine ordentliche Kündigung von Prämiensparverträgen nur möglich ist, wenn die höchste Prämienstufe schon erreicht wurde. Vorher ist eine ordentliche Kündigung durch die Banken bzw. Sparkassen ausgeschlossen.
Rechte und Möglichkeiten bei einer Kündigung
Seien Sie sich bewusst, dass wegen der Kündigung von Prämiensparverträgen durch Sparkassen schon viele Rechtsstreitigkeiten von deutschen Gerichten entschieden werden mussten. Oft haben die Gerichte hier zu Gunsten der Sparer entschieden.
Sie können gegen die Kündigung Ihres Prämiensparvertrags zunächst Widerspruch erheben. Dafür sollten Sie sorgfältig alle Korrespondenz mit Ihrer Bank bzw. Sparkasse im Zusammenhang mit der Kündigung Ihres Prämiensparvertrags überprüfen. Insbesondere sollten Sie sich strikt an alle Fristen – vor allem die Widerspruchsfrist – halten.
Wenn die Sparkasse oder Bank weiterhin darauf besteht, Ihren Prämiensparvertrag zu kündigen, sollten Sie nicht zögern, rechtlichen Rat einzuholen.
Vorbereitung des Widerspruchs
Das Erheben eines Widerspruchs gegen die Kündigung eines Prämiensparvertrags kann eine effektive Strategie sein, um Ihre Rechte als Sparer zu wahren. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:
- Informieren Sie sich: Warum kündigt die Sparkasse Ihren Prämiensparvertrag? Kenntnisse über den Kontext helfen Ihnen dabei, Ihre Position besser zu verstehen und entsprechend zu handeln.
- Widerspruch vorbereiten: Ihr Widerspruch sollte alle relevanten Informationen enthalten und klar zum Ausdruck bringen, dass Sie gegen die Entscheidung Ihrer Sparkasse protestieren.
- Falsche Zinsberechnung prüfen: Informieren Sie sich darüber, ob in Ihrem Prämiensparvertrag eine unwirksame Zinsanpassungsklausel verwendet wurde und Ihnen eventuell eine Zinsnachzahlung zusteht.
- Alternative Geldanlagen vergleichen: Informieren Sie sich über alternative Geldanlagen, bei denen Sie Ihr Geld effektiv anlegen können und angemessene Zinsen erhalten.
Erheben des Widerspruchs
Sie sollten Ihren Widerspruch schriftlich verfassen. In einem höflichen und sachlichen Anschreiben legen Sie dar, dass Sie der Kündigung Ihres Prämiensparvertrages widersprechen. Dabei sollten Sie alle relevanten Informationen angeben, zum Beispiel Ihre Vertragsnummer und den Zeitpunkt der Kündigung.
Um sicherzustellen, dass Ihr Widerspruch der Bank bzw. Sparkasse zugestellt wird und Ihnen ein Nachweis über den Zugang vorliegt, empfiehlt es sich, Ihren Widerspruch per Einschreiben zu versenden.
Halten Sie Kopien aller Dokumente und Korrespondenz im Zusammenhang mit Ihrem Prämiensparvertrag und der Kündigung bereit. Machen Sie vor der Versendung unbedingt eine Kopie Ihres Widerspruchs. Diese Kopien können als Beweismaterial für Ihren Widerspruch dienen.
Fehlerhafte Zinsanpassungsklauseln: Möglichkeit der Nachzahlung
Deutsche Gerichte haben in einigen Prämiensparverträgen unzulässige Zinsanpassungsklauseln festgestellt. Die Anwendung dieser Klauseln führte zu fehlerhaften Berechnungen und damit zu finanziellen Verlusten für die Kunden.
Allerdings können die Zinsen von den Kunden nachgefordert werden, die Bank muss dann eine Nachzahlung leisten. Ein wichtiger Aspekt, der hierbei berücksichtigt werden muss, ist die Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre nach der Kündigung des Sparvertrags.
Dies bedeutet, dass Kunden ihre Ansprüche auf Zinsnachzahlung innerhalb dieses Zeitraums geltend machen müssen, da sie ansonsten verjährt sind und die Bank die Nachzahlung verweigern kann.
Einholung von juristischem Rat
Es ist wichtig zu wissen, dass Sparkassen den Widerspruch gegen die Kündigung häufig zurückweisen. Spätestens wenn die Bank bzw. Sparkasse nach Ihrem Widerspruch immer noch auf der Kündigung des Prämiensparvertrags besteht, sollten Sie einen juristischen Beistand beauftragen.
Eine Rechtsanwaltskanzlei verfügt über das nötige Fachwissen und die Erfahrung, um Sie in diesem komplexen Prozess zu unterstützen. Die Rechtsprechung zur Rechtmäßigkeit von Kündigungen von Prämiensparverträgen sowie zu der Wirksamkeit von Zinsanpassungsklauseln ist vielfältig und es gibt viele Besonderheiten zu beachten.
Daher ist es vorteilhaft, auf professionelle Hilfe zurückzugreifen, um Ihre Rechte vollumfänglich geltend zu machen und in einigen Fällen sogar eine mögliche Zinsnachzahlung zu erwirken.
So kann CDR Legal Ihnen helfen
Einige Banken und Sparkassen haben aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase Prämiensparverträge Ihrer Kunden rechtswidrig bzw. unwirksam gekündigt.
Eine erfahrene Kanzlei wie CDR Legal kann Sie unterstützen, wenn Sie eine Kündigung Ihres Prämiensparvertrags erhalten haben. So unterstützt CDR Legal Sie etwa bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Kündigung, beim Verfassen eines Widerspruchs und im Kontakt mit Ihrer Bank oder Sparkasse.
Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs klären wir, wie Sie auf die Kündigung Ihrer Bank oder Sparkasse reagieren können. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen, vertreten wir Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Interesse
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