LG Mosbach verurteilt VW AG im Abgasskandal zur Zahlung von Deliktszinsen auf vollen Kaufpreis

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Das Landgericht Mosbach hat in einem von RA Koch geführten Verfahren die Volkswagen AG im Abgasskandal verurteilt.

Deliktszinsen aus vollem Kaufpreis seit Zahlung

Das Landgericht Mosbach hat mit Urteil vom 07.11.2019 die Volkswagen AG nicht nur zur Rückzahlung des Kaufpreises unter Anrechnung eines Nutzungsersatzes gegen Rückgabe des Fahrzeugs (EA 189) verurteilt, sondern weitergehend auch zur Zahlung von 4 % Zinsen p. a. auf den vollen Kaufpreis seit Zahlung.

Über die Möglichkeit, solche Deliktszinsen geltend zu machen, hatten wir bereits berichtet.

Auch Kosten der ursprünglichen Finanzierung werden erstattet

Das LG Mosbach verurteilte Volkswagen weiter zur Erstattung aller Kosten aus der ursprünglichen Finanzierung (Restschuldversicherung, etc).

Keine Verjährung bei Klagen im Jahr 2019

Zudem lies das LG Mosbach offen, ob es eine wirksame Anmeldung zur Musterfeststellungsklage im Jahr 2018 gab (die vor der Klage zurückgenommen wurde), da auch ohne diese eine Verjährung bei Klagen im Jahr 2019 nicht gegeben sei. Auch zu diesem Punkt hatten wir bereits wiederholt berichtet.

Geschädigte des Abgasskandals können daher noch immer ihre Ansprüche geltend machen, sollten aber nun nicht mehr zögern.

Das Risiko für Geschädigte, die bislang noch keine Ansprüche geltend gemacht haben, ist bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung inzwischen als eher gering einzustufen, wobei das einer Prüfung im Einzelfall vorbehalten ist. Daher sollten Verbraucher mit Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Skoda und Seat, die Dieselmotoren mit 1,2-, 1,6- und 2,0-Liter-Motoren haben (Typ EA189), nun handeln.

Aber auch zahlreiche Modelle mit 3,0-Liter-Modellen (EA 897) und Fahrzeuge anderer Hersteller sind vom Abgasskandal betroffen.

Gerne prüfen wir für Sie auch, ob Sie konkret betroffen sind.

RA Koch bearbeitet derzeit zahlreiche gerichtliche Verfahren gegen die Volkswagen AG und andere Hersteller wegen deliktischer Haftung.

RA Koch ist zudem Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal (www.ig-dieselskandal.de).


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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