Spezialgebiet: Personenschäden

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Sind Sie Opfer eines Verkehrsunfalls geworden oder mussten Sie anderweitig einen Personenschaden, z.B. eine Körperverletzung erleiden? Dann haben Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Doch wann gibt es Schmerzensgeld? Einen Überblick können Sie sich in diesem Rechtstipp verschaffen.

Was ist ein Personenschaden?

Unter Personenschäden fasst man Körper- und Gesundheitsschäden. Das deutsche Schadensrecht kennt „materielle Schäden“, also Vermögensschäden und sog. „immaterielle Schäden“. Bei immateriellen Schäden wird kein Vermögensnachteil, wie etwa Reparaturkosten, sondern ein Nicht-Vermögensschaden ausgeglichen. Solche sind Körper- und Gesundheitsschäden. Inhalt eines Schadensersatzes wegen eines Personenschadens ist unter anderem das Schmerzensgeld, das den persönlichen Schaden als solchen kompensiert.

Wann besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld?

Damit ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, muss Sie jemand durch sein Verhalten geschädigt haben. Typischer Fall ist ein Autounfall. Fährt jemand zum Beispiel zu schnell und stößt deswegen mit Ihnen zusammen, hat er sich schadensersatzpflichtig gemacht. Er muss neben den Sachschäden auch die Personenschäden durch Schmerzensgeld ausgleichen.

Was ist das Besondere an Personenschäden?

Das Recht der Personenschäden und des Schmerzensgelds ist eine äußerst komplizierte Materie und dem normalen Schadensrecht nur bedingt ähnlich. Aktuelle Rechtsprechungsentwicklungen beeinflussen das Rechtsgebiet maßgeblich.  Typischerweise müssen sich Betroffene mit Versicherungen auseinandersetzen, die die Schadenshöhe so niedrig wie möglich beziffern wollen. 

Denn neben Ansprüchen gegen den Schädiger, stehen Ihnen als Betroffenen ebenfalls Ansprüche etwa aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung zu.

Wann brauche ich einen Anwalt?

Bei solch persönlich einschlagenden Sachverhalten, ist es sinnvoll so früh wie möglich rechtliche Beratung einzuholen.

Im Regelfall steht Ihnen als Betroffenen eine große Versicherung auf Schädigerseite gegenüber. Ein auf Personenschadensrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen früh die Erfolgschancen und realistische Erwartungen über die Anspruchshöhe prognostizieren. Ebenfalls können im konkreten Einzelfall Ansprüche etwa auf eigene Versicherungsleistungen anfallen, die man durchsetzen muss. Typischerweise kommt hier ein Anspruch auf Krankengeld in Betracht. In Verhandlungen kann der Schädigerseite auf Augenhöhe entgegengetreten werden, um die für Sie optimalen Ergebnisse zu erreichen.

Mehr Informationen und einen aktuellen Beitrag über das Personenschadensrecht können Sie gerne auf unserer Website nachlesen. Unsere Kanzlei ist unter anderem auf Personenschäden mit der Überlappung zu dem Versicherungsrecht spezialisiert und kann Ihren Fall rechtlich aus einer Hand abwickeln! 

Ihr Ansprechpartner und Experte für Personenschäden ist Rechtsanwalt Dr. Christian Meisl.

Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch. Wir helfen Ihnen gerne weiter!



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